Hallo,
um gleich Klarheit zu schaffen: Ja, ich habe vor meine Schulden zurueckzubezahlen.
Die Frage ist wie!?
So!...da ich momentan nicht berufstaetig bin und wir jetzt mit der Kinderplanung beginnen muessen (es wird Zeit), wollte ich mich informieren wie es sich mit der Rueckzahlung des Bafoegs verhaelt nachdem man sich fuer 10 Jahre hat freistellen lassen.
Ich werde definitiv nicht vollzeit arbeiten gehen koennen und auch so wenig verdienen, dass ich mich freistellen lassen muss. Zumal wir hier im Ausland auch kein Kindergeld und sonstige soziale Gelder bekommen koennen.
Das geht ja maximal 10 Jahre lang.
Aber was geschieht dann???... ich denke nicht, dass ich irgendwann Vollzeit arbeiten kann oder auf mehr als 400 Euro im Monat komme.
Muss ich dann nach 10 Jahren Freistellung das ganze Darlehen auf einmal zurueckbezahlen?....oder normale Raten von 105 Euro im Monat?
Was heisst Stundung? Wird das Einkommen meines Mannes und sein Besitz angerechnet?
Ist die Stundung verzinst? Bezieht sich die Verzinsung auf die Raten, die ich nicht zahlen kann, oder auf die gesamte Darlehenssumme?
Ich waere schon gluecklich, wenn mir jemand auf eine meiner Fragen antworten geben koennte.!
Danke
Hallo,
die Seite hier im Forum ist bekannt?
Weil deine Fragestellung doch sehr allgemein zu sein scheint.
Evtl. findest Du noch weitere Informationen auf dieser Seite des Ministeriums.
Ich kenne mich mit BAföG nicht so richtig aus,
aber die Links zur Selbstinfo, wollte ich dir wenigstens geben.
Vielleicht klären sich da schon einige Probleme.
dms
Danke Dir...ein wenig hilft es mir weiter....ich finde das alles sehr kompliziert....immernoch![]()
So wie ich gesehen habe, scheint Dein Problem in einem anderem Forum direkt beantwortet/ gelöst zu sein.
ich verlinke dies mal hier mit rein, falls andere diesen Beitrag lesen
ups, der Link scheint nicht zu funktionieren, daher
gefunden bei studis-onlineKeine Panik.
Da hast Du was falsch verstanden. Für die Rückzahlung nach BAföG hast Du grundsätzlich 20 Jahre Zeit. Die Rückzahlraten betragen minimal 105 Euro/Monat und maximal so viel, dass es in diesem Zeitraum zurück zu zahlen wäre.
Und nun kommt der Punkt, den Du gelesen hast
Der Ablauf dieser Frist (von 20 Jahren) wird durch die Freistellung von der Rückzahlung für max. 10 Jahre gehemmt. (die Freistellung selbst ist auch länger möglich)
Heißt auf Deutsch - Du hast insgesamt 30 Jahre Zeit die BAföG Schulden zurück zu zahlen. Zinsen fallen in dieser Zeit der Freistellung nicht an. (das passiert im BAföG nur dann, wenn man einfach nicht zurück zahlt ohne einen Freistellungsantrag zu stellen)
Du kannst Dich z.B. 29 Jahre lang freistellen und im letzten Jahr zurück zahlen. Dann aber würden Deine monatlichen Raten ordentlich ansteigen, weil ja die Summe nun in 12 Raten zurück zu zahlen wäre.
Nach 30 Jahren holt der Staat dann den großen Holzhammer. Die BAföG Regeln sind dann zu Ende - das gesamte Restdarlehn wird auf einen Schlag fällig.
Von dem Moment an gilt die Bundeshaushaltsordnung und deren Modalitäten zur Rückzahlung geschuldeter Gelder. (§ 59)
Dann fallen Zinsen an und es wird Dein Einkommen und (nun auch) Vermögen herangezogen. Auch jetzt ist eine Stundung möglich - aber nach strengeren Kriterien als beim BAföG.
Dein Ehegatte hat mit Deinen Schulden aber weiterhin nix zu tun.
Lesezeichen