Teilerlass für schnelles Studium nur bis zum 31.12.2012!
Ein schnelles und erfolgreiches Studium soll auch nicht unbelohnt bleiben. Hat man sein Studium vorzeitig erfolgreich abgeschlossen, so werden bei einer
Unterschreitung der Regelförderungsdauer von vier Monaten 2.560 EUR und bei einer
Unterschreitung der Regelförderungsdauer von zwei Monaten 1.025 EUR auf die Gesamtdarlehensschuld erlassen.
Mit dem 23. BAföG-Änderungsgesetz zum 01.10.2010 wurde der Teilerlass aufgrund guter Leistungen und/ oder schnellen Studiums ersatzlos abgeschafft. Diese Teilerlassmöglichkeit wird letztmalig zum 31.12.2012 gewährt.
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