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Thema: Bafög hat sich verrechnet und will Geld zurück

  1. #1
    bbz
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    Standard Bafög hat sich verrechnet und will Geld zurück

    Hallo,

    ich bin nun im 4. Semester und habe im ersten Jahr ohne Probleme Bafög erhalten. Natürlich habe ich dann vor dem dritten Semester den folgeantrag gestellt.

    Jetzt habe ich vor kurzem einen nettes schreiben bekommen, dass ich gar nicht bafög berechtigt wäre, weil die vergessen haben mein Vermögen mit einzurechnen. Und das hätte mir auffallen müssen und bla bla.
    Jetzt habe ich noch ein schreiben bekommen und jetzt der Hammer, ich soll 3000€ (!!!) innerhalb eines Monats zurück zahlen.
    Ich dreh völlig am Rad, was glauben die denn wie ein Student innerhalb eines Monats 3000€ zurück zahlen soll?
    Ich verdiene kein Geld und meine Eltern nur wenig.

    Mein Folgeantrag wurde natürlich auch noch abgelehnt obwohl es damals hieß ja ich bekomme wahrscheinlich etwas.

    Was mache ich jetzt, die Zeit läuft? Soll ich meine Rechtschutz in anspruch nehmen und einen Anwalt einschalten? Ich bin gern bereit das Geld über die Jahre zurück zu zahlen, aber nicht 3k€ innerhalb eines Monats.

    Grüße

  2. #2
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    Standard

    Hallo,

    Soll ich meine Rechtschutz in anspruch nehmen und einen Anwalt einschalten?
    Wozu?

    Jetzt habe ich noch ein schreiben bekommen und jetzt der Hammer, ich soll 3000€ (!!!) innerhalb eines Monats zurück zahlen.
    Ich dreh völlig am Rad, was glauben die denn wie ein Student innerhalb eines Monats 3000€ zurück zahlen soll?
    Dieses Schreiben ist die Grundlage für die Rückforderung. Das bedeutet jedoch nicht, daß Du das Geld auch tatsächlich binne eines Monats zurückzahlen mußt. Du solltest das Amt anrufen und eine Ratenvereinbarung anregen, die im Normalfall auch ohne Probleme zustande kommt.

    Gruß!

  3. #3
    bbz
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    da steht aber unten ich muss innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses Schreibens den vollen Betrag zurück zahlen.

    Das erste schreiben ist schon vorbei, bei diesem wurde aber noch nicht erwähnt was die zurück wollen, von daher habe ich da auch kein Einspruch eingelegt oder ähnliches.

    wie sieht die Ratenzahlung normalerweiße aus? Oder wird der monatliche Betrag individuell festgelegt?

  4. #4
    Super-Moderator
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    Hallo,

    da steht aber unten ich muss innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses Schreibens den vollen Betrag zurück zahlen.
    Das ist vollkommen normal.

    Reagiere auf dieses Schreiben mit der Bitte um Ratenzahlung und lege diesem Schreiben Deine Einkommensnachweise in Kopie bei.

    Gruß!

  5. #5
    bbz
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    ok, vielen dank für die Info, das beruhigt mich schon etwas
    noch eine kleine Frage,wie weiße ich mein Einkommen nach, wenn ich keins habe?

  6. #6
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    Hallo,

    wie weiße ich mein Einkommen nach, wenn ich keins habe?
    Klingt nicht sehr glaubwürdig. Wovon lebst Du dann?

    Gruß!

  7. #7
    bbz
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    Naja etwas Taschengeld. Wohne daheim und essen zahlen meistens meine Eltern, also keine großartigen Ausgaben.
    Also soll ich mein monatliches Taschengeld angeben? Einen Nachweis kann ich nicht geben, da ich das in Bar bekomme.
    Was ich zahle sind die Studiengebühren und dafür hatte ich das Bafög genutzt damit mit noch etwas übrig bleibt.

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