Guten Abend,
habe zwei nichteheliche Kinder. Bisher habe ich mit den Kindern und der Mutter in einem Haushalt gelebt. Mein Einkommen war bisher mit der Anrechnung der Freibeträge für die Kinder so gering, dass ich einen Zahlungsaufschub bekommen habe. Habe mich von der Mutter getrennt. Kann ich weiterhin den Freibetrag für die Kinder ansetzen, wenn die Kinder nicht überwiegend in meinem Haushalt leben? Zahle ja entsprechenden Unterhalt...
Danke für Eure Antworten!