Hallo Welt,
leider habe ich weder telefonisch noch hier im Forum eine einfache Antwort gefunden.
Bevor ich erneut versuche mein Anliegen beim BVA zu äußern, versuche ich es lieber auch ein Mal direkt in diesem Forum.
Es geht darum, dass ich bald anfang mein Darlehen zurückzuzahlen.
Als Darlehen wird im meinem Feststellungsbescheid ein Betrag von 14.305,12 Euro aufgeführt.
Im Tilgungsplan ist ein Tilgunsablauf aufgeführt, in dem ich 11 Jahre lang den Mindestbeitrag zurückzahlen muss und anschließend eine Rate von 130.12 Euro.
Der Plan zeigt mir, wie ich die ganzen 14.305,12 Euro zurückzahlen kann.
Da ich im Oktober 2001 begonnen habe, brauche ich höchstens 10.000Euro zurückzuzahlen (das steht auch so in meinem Bescheid).
Das einzige, was mich verwundert:
Warum wird mir ein Tilgungsplan zugesendet, wie ich mehr als 10.000Euro zurückzahlen kann?
Kann ich den Tilgungsplan in meinem Bescheid ignorieren und mich an die Deckelung von 10.000Euro halten?
Ich hoffe, dass ich mein Anliegen vernünftig äußern konnte und würde mich freuen eine Reaktion zu erhalten.
Viele Grüße,
SX
Hallo SX,
das BVA muß Dir einen Tilgungsplan über deine gesamte Schuld senden, das ist eine Vorgabe des zuständigen Ministeriums. Der Betrag über 10.000 Euro wird Dir ja nicht erlassen, der Staat verzichtet auf diesen Betrag, das BVA wird Dir kurz vor Erreichen der 10.000 Euro Grenze mitteilen, das Du am xxx die 10000 Euro gezahlt hast und auf den Rest wird dann verzichtet. Insoweit kannst Du denn Tilgungsplan ein wenig vernachlässigen.
Das hätte Dir aber auch Dein Sachbearbeiter vom BVA am Telefon sagen können (müssen!!) .
Gruß
Glückskeks
Hi Glückskeks,
vielen Dank für die prompte Reaktion.
Vom Sachbearbeiter habe ich etwas ähnliches gesagt bekommen, nur habe ich das Ganze nicht so richtig verstanden,
deswegen meine wiederholte Frage an dieser Stelle.
Deine ausführliche Stellungnahme hat mir sehr geholfen!
Viele Grüße,
SX
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