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Thema: Bafög DIREKT nach dem Studium zurück zahlen

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Bafög DIREKT nach dem Studium zurück zahlen

    Hallo,

    ich habe ein für mich wichtiges Anliegen. Und zwar möchte ich DIREKT nach dem Studium, also im Prinzip sofort mein Bafög-Darlehnsanteil (auf einen Schlag) zurückzahlen. Also noch vor der ersten Aufforderung durch das Bundesverwaltungsamt nach 4,5 bzw 5 Jahren.

    Ich habe das BVA letzte Woche angeschrieben und angefragt. Darauf hin habe ich einen Brief von denen bekommen, welches beschreibt, dass es nicht möglich sei. Lediglich unter 2 Vorraussetzungen.

    1. Wenn ich für immer ins Ausland gehe
    2. Wenn ich ins Kloster ziehe

    Für mich absurd. Schon merkwürdig das sie damit keine Eile haben, sonst sind Ämter, in Finanz Angelegenheiten immer super fix.

    Nun ja ich gehe nicht ins Ausland und auch nicht ins Kloster. Will trotzdem das Geld zurückzahlen, ist wohl so ein innerer Zwang. Wie auch immer.

    Nun die Frage an euch. Wer hat Ideen zum weiteren vorgehen? Welche Möglichkeiten habe ich bzw. wer hat ähnliches erlebt bzw. musste sich damit auseinandersetzen?

    Es ist mir sehr wichtig, zumal ich im moment die Kohle habe und nicht weiß was in 5 Jahre ist.

    Das übliche Prozedere in Sachen Frühzeitige ist mir bekannt bzw. steht genug über im Netz.

    Entscheident für mich sind Infos zur direkten Rückzahlung


    Ich Danke euch im vorraus, für hoffentlich gute Hinweise

  2. #2
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    Standard

    Ohne den Rückforderungsbescheid kannst Du es nicht zurückzahlen.

    Wieso hast Du auf einmal soviel Geld übrig? Evt. nicht das gesamte Vermögen bei Antragsstellung angegeben?


    Lege das Geld auf ein Tagesgeldkonto an und freue dich über die Zinsen.
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    28

    Standard

    Bist du denn überhaupt schon fertig mit deinem Studium? Ansonsten ist die Sache ja klar: Wenn dein BWZ noch nicht fertig ist, liegt auch noch keine genaue Abrechnung deinen Darlehensanteil vor.

    Ganz genau verstehe ich das BVA da aber auch nicht. Weiß aus eigener Erfahrung, dass es schon viele Studenten so gemacht haben, wie du es vorhast und da gab es nie Probleme.

    Also falls du noch nicht mit deinem Studium fertig sein solltest - abwarten bis es soweit ist.
    Falls doch und du keine Lust mehr auf das merkwürdige Verhalten des BVA hast - mach es so wie jabog sagt und erfreue dich in ein paar Jahren an den Zinsen.
    Falls du es doch direkt zurück zahlen willst - dem BVA auf die Füße treten und ein wenig nerven

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