Liebes Forum,



ich promoviere z.Zt. mit einem Begabtenstipendium und konnte leider nirgendwo eine aussagekräftige Antwort auf folgende Frage finden:



Wird das Begabtenstipendium als Einkommen nach BAFöG angesehen, aufgrund dessen man zur Ratenzahlung des BAFöG-Darlehens verpflichtet wird?



Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.





Beste Grüße

Vogelsborn