Liebes Forum,
ich promoviere z.Zt. mit einem Begabtenstipendium und konnte leider nirgendwo eine aussagekräftige Antwort auf folgende Frage finden:
Wird das Begabtenstipendium als Einkommen nach BAFöG angesehen, aufgrund dessen man zur Ratenzahlung des BAFöG-Darlehens verpflichtet wird?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Beste Grüße
Vogelsborn
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