Hallo zusammen,
knapp 4 Jahre nach meinem Auslandsaufenthalt habe ich vor kurzem einen Bescheid vom Amt für Auslandsbafög bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass eine Überprüfung meiner Vermögensverhältnisse ergeben hat, dass eine Rückforderung von knapp 1.500 Euro aussteht. Meines Wissens ist das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich. Den Antrag auf Förderung habe ich gestellt am 15.09.2003. Mein Vermögen betrug an dem Stichtag exakt 4.880 Euro, so dass bei einem Freibetrag von 5.200 Euro keine Anrechnung erfolgen dürfte.
Ich musste dem Bafögamt im vergangenen Jahr Auskunft erteilen über meine Kontostände am 31.12.2002 (5.940 EUR) sowie am 01.09.2003 (6.670 EUR). Diese liegen über dem Freibetrag, aber ich frage mich dennoch, ob es rechtens ist, dass das Bafögamt die Summe von 1.500 EUR zurückfordert. Meiner Ansicht müsste das Vermögen am Tag der Antragstellung (15.09.2003) maßgeblich sein. Zwischen dem 01.09.2003 und dem 15.09.2003 habe ich meinen Eltern einen Betrag in Höhe von 1.600 Euro überwiesen. Hintergrund ist der, dass ich im Herbst 2002 von ihnen Bargeld für den Kauf eines Autos geliehen bekommen habe und nun meine Schulden beglichen habe. Klar erscheint das jetzt dem objektiven Betrachter so, als hätte ich das Geld bewusst kurz vor der Antragstellung überweisen, um unter den Freibetrag zu kommen. Aber letztendlich kann ich doch selbst entscheiden, wann ich meinen Eltern das Geld zurückzahle oder meine Eltern könnten es gerade zu dem Zeitpunkt gefordert haben.
Daher meine Fragen:
1.) Ist es in Ordnung, dass das Bafögamt mein Vermögen am 01.09.2003 zur Ermittlugn des Anspruchs zugrunde legt oder macht es Sinn, hier Widerspruch einzulegen, da das Vermögen am Tag der Antragstellung 2 Wochen später unter dem Freibetrag gelegen hat?
2.) Mit welchen weiterführenden Konsequenzen muss ich rechnen?
a) für den Fall, dass ich stillschweigend die Rückforderung leiste und keinen Widerspruch einlege? Dies könnte meines Erachtens als Schuldeingeständnis ausgelegt werden.
b) Wie geht es weiter, wenn ich Widerspruch einlege?
c) Kann ich davon ausgehen, dass das Bafögamt eine strafrechtliche Verfolgung in die Wege leitet und ich auch im Falle einer Rückzahlung noch mit mehr Stress rechnen muss?
Das für den Studienaufenthalt im Ausland zuständige Amt ist übrigens das Landesamt für Ausbildungsförderung in Bremen.
Ich freue mich auf fachkundige Auskünfte…
Vielen Dank!
Der Hamburger Jung
Hallo
wenn sie das sog. *Darlehen* nicht glaubhaft nachweisen können würde ich empfehlen die Rückforderung zu begleichen.
Der Ablauf ist folgender
a. sie elgen Widerspruch ein, dann gibts einen Widerpsruchsbescheid der wahrscheinlich die Rechtmäßigkeit der Rückforderung bestätigt
a. Sie zahlen die Rückforderung
In beiden Fällen wird danach die Akte an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Die prüfen dann ob Betrug vorliegt und es kommt möglicherweise zum Verfahren. Hier könnte sich strafmildernd auswirken wenn die Rückforderung zeitnah beglichen wurde.
Gruss Andy
Danke für die Antwort, Andy!
Ich habe in den letzten Tagen nochmal meine Kontoauszüge von 2002/2003 durchgeschaut und bin darauf gestoßen, dass meine Eltern damals ein Festgeldkonto mit einer Laufzeit von 1 Jahr bei der Postbank eingerichtet haben. Die Auszahlung in Höhe von ca. 2600 Euro erfolgte im September 2002 auf mein Konto während das Festgeldkonto nachweislich auf den Namen meiner Eltern lief.
Ich kann doch mit Kopien der entsprechenden Kontoauszüge (glaubhaft???) nachweisen, dass meine ELtern mir im September 2002 die Summe von 2.600 Euro z.T. als familieninternes zinsloses Darlehen und zum anderen Tei lals Schenkung gewährt haben und ich 1 Jahr später eine Rückzahlung in Höhe von 1.600 Euro geleistet habe. Oder sehe ich das falsch? Da das Festgeld auf meine Eltern lief, kann doch eigentlich nicht die Zurechnung zu meinem Vermögen eefolgen....
Oder muss ich in so einem Fall noch detaillierte Nachweise erbringen als nur die Kontoauszüge????
Ich tendiere momentan dazu, die Rückzahlung zu leisten, da die Frist nächste Woche abläuft. Ich kann doch parallel noch ein Schreiben an das Bafögamt aufsetzen und den Sachverhalt klarstellen. Oder ist bei einer erfolgten Rückzahlung wegen des Fristablaufs kein gleichzeitiger Widerspruch mehr möglich???
Hallo
das kannst Du natürlich versuchen aber ob die Dir das abnehmen ????
Rückzahlung und gleichzeitig Widerpsruch ist möglich aber eigentlich Unfug denn wenn ein Widerspruch eingelegt ist wird nicht gemahnt oder beigetrieben und auch das Verfahren beim Staatsanwalt läuft erst nach Entscheidung über den Widerpsruch an.
Gruss Andy
Ich wüsste eigentlich nicht, was dagegen sprechen sollte, dass die mir das abnehmen.
Ich hab den Nachweis in Form von Kontoauszügen,
a) dass die Einzahlung in Höhe von 5.000 DM von meiner Ma getätigt wurde
b) dass das Festgeldkonto auf den Namen meiner Eltern läuft
c) dass die Auszahlung auf mein Konto erfolgt ist.
Hast Du auch eine Rechnung fürs Auto die auf Deinen Namen läuft bzw. ist das Auto auch auf Dich zugelassen ?? Falls ja könntest ganz gute Karten haben ansonsten na ja .............
Gruss Andy
Der Wagen ist auf meinen Namen zugelassen und den Kaufvetrag hab ich auch noch in meinen Unterlagen.
na dann versuch es einfach. Kann natürlich sein, dass die Dir nicht glauben dass ein Teil der Überweisung Deiner Eltern ein Darlehen gewesen sein soll Aber Versuch macht klug
Gruss Andy
NAchdem ich heute mit dem Bafögamt telefoniert habe, wurde mir mitgeteilt dass ein Darlehen innerhalb der Familie nicht anerkannt wird. Meine Eltern sind verpflichtet, meine Ausbildung finanziell zú unterstützen und daher wird ein solches Darlehen meinem Vermögen zugerechnet - so die Auskunft.
tja das hatte ich befürchtet zumal Du ja auch geschrieben hast, dass nur ein Teil der Überweisung Deiner Eltern ein Darlehen sein soll.
Dann schnell zurückzahlen, das macht sich im Verfahren beim Staatsanwalt immer gut.
Gruss Andy
Ein strafrechtliches Verfahren ist nicht zu erwarten,da die Angaben zum Stand des Vermögens zum Zeitpunkt der Antragstellung zutreffend waren. Ob das Bafög-Amt mit seiner Ansicht recht hat, dass Darlehen innerhalb der Familie nicht anerkannt werden, ist fraglich.
Geändert von nataly (05.04.2008 um 22:31 Uhr)
sorry nataly aber Du lehnst Dich da recht weit aus dem Fenster. Es gibt sogar bereits Urteile über die Anerkennung bzw. Nicht Anerkennung von Darlehen innerhalb der Familie beim BAöfG und ich könnte Dir Dutzende Fälle nennen wo das nicht anerkannt wurde sondern als rechtsmißbräuchliche Vermögensübertragung gewertet wurde. Ein mir bekannter Fall hat 105 Tagessätze bekommen und ist nun vorbestraft.
Andy
Das Problem gibt es nicht nur beim BaföG sondern auch beim ALG 2 und dort gibt es ein interessantes Urteil des Bundessozialgerichts zum Thema, wem Vermögen auf einem Sparbuch zuzurechnen ist, wenn das Sparbuch auf den Namen des Leistungsempfängers lautet. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht muss das nicht der Leistungsempfänger sein:
http://juris.bundessozialgericht.de/...3&pos=0&anz=10
Interessant auch diese BSG-Urteile:
http://juris.bundessozialgericht.de/...6&pos=3&anz=10
http://juris.bundessozialgericht.de/...5&pos=6&anz=10
Geändert von nataly (06.04.2008 um 18:38 Uhr)
"Ein mir bekannter Fall hat 105 Tagessätze bekommen und ist nun vorbestraft."
Da war sicherlich ein Amtsgericht am Werke. Aus eigener (allerdings zivilrechtlicher) Erfahrung weiss ich, dass deren Rechtskenntnisse nicht zu hoch eingeschätzt werden sollten.
Hallo!
Würde es nicht auch was bringen, sich die Schenkung notariell beglaubigen zu lassen?
Also:
hiermit bestätigen sohn und eltern, dass das geld den eltern geschenkt wurde bzw. es eine schuldenrückzahlung war...
?
![]()
im Vorfeld ja aber jetzt im Nachhinein sicher nicht mehr und so ein Notarvertrag wird sicher nicht zurückdatiert.
Gruss Andy
Lesezeichen