Hallihallo,
Bei so vielen Infos habe ich leider nicht gesehen, ob meine Frage schon gestellt wurde.
Ehrlich gesagt habe ich mehrere Fragen und ich hoffe, dass sie mir jemand beantworten kann.
Nächstes Jahr im Oktober beginnt die Rückzahlung meines BaföGs vom Studium zum Lehramt der Primarstufe. März spätestens müsste ich den Bescheid bekommen.
Seit dem Studium hat sich aber einiges bei mir geändert. Aus verschiedenen Gründen habe ich am 2.Mai 2008 mein Referendariat abgebrochen. Ich war nicht mehr fähig als Lehrerin zu arbeiten. Seither arbeite ich bei einer Zeitarbeitsfirma für 830€ Netto. Ein weiteres Studium kann ich mir dank Studiengebühren und BaföG-Schulden leider nicht leisten (mein Wunsch wäre Bachelor of Arts), denn ich muss das Ganze selber finanzieren.
Außerdem ist es noch wichtig zu erfahren, dass ich verheiratet bin. Mein Mann verdient 2100€ Netto, von denen 400€/ Monat als Unterhalt an seinen Sohn gezahlt werden. Leider wehrt sich mein Mann, sich an der Rückzahlung des Bafögs zu beteiligen, denn das sind voreheliche Schulden. Bei einer gemeinsamen Entscheidung hätte er mir das Studium "nicht erlaubt", da er mir Unterhalt zahlen müsste. Ich soll für Bildung selber aufkommen über zusätzliche Jobs...
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit (aufgrund des Einkommens meines Mannes), einen Erlass der Schulden zu bekommen oder die Raten zu verringern? Immerhin habe ich es nie geschafft, in meinem gewünschten Beruf zu arbeiten und verdiene höchstens die Hälfte von dem ursprünglich erwarteten Gehalt.
Vielen Dank für die Antwort!!!
LG
Vicola
Hallo,
Du wirst wohl im nächsten Jahr zum Rückzahlungsbeginn einen "Freistellungsantrag" stellen müssen, wenn sich Dein Einkomen nicht drastisch erhöht. Das bedeutet Du wirst für einJahr von der Rückzahlung freigestellt, danach (weiter kleines Einkommen) fängt das wieder von vorne an, = Freistellung...
das kann man bis zu 30 Jahren machen.
Eine Möglichkeit des Erlasses gibt es wegen geringen Einkommens nicht, Du hast ja schon die Hälfte als Zuschuß bekommen.
Bei einer gemeinsamen Entscheidung hätte er mir das Studium "nicht erlaubt", da er mir Unterhalt zahlen müsste. Ich soll für Bildung selber aufkommen über zusätzliche Jobs...
Männer gibt es... liebt er Dich??
Gruß
Glückskeks
Hallo Glückskeks!
Danke für deine schnelle Antwort
Ich möchte noch zwei kleine Fragen stellen, die sich aus den Infos ergeben haben.
Wird das Einkommen meines Mannes nicht beim Freistellungsantrag an meinem Einkommen angerechnet?
Was würde eigentlich nach 30Jahren Freistellungsanträgen passieren (möchte es nach Möglichkeit nicht soweit kommen lassen)?
Ich freue mich auf deine Antwort. Das finde ich sehr interessant.
Danke dir!!!
Wünsche dir ein schönes Wochenende!
LG
Vicola
Hallo Vicola,
das Einkommen Deines Mannes ist bei Dir nicht von Interesse. Eine Freistellung berechnet sich, grob gesagt, wie folgt:
Für Dich: 1040 Euro
Für Ehepartner*: 520 Euro
Zusammen also 1560 Euro
Wenn Dein Mann mehr als 520 Euro eigenes Einkommen hat, belibt es bei den 1040 Euro Freistellungsgrenze für Dich.Kinder habe ich jetzt mal aussen vorgelassen. Wie Du schon mal erwähnt hast, Bafög-Schulden sind persönliche Schulden.
Wenn das BAföG jetzt nächste Woche endlich durch den Bundesrat kommen sollte, werden diese Beträge wohl geringfügig erhöht, daher auch das sternchen, es gibt da einige Neuerungen wie zB gleichgegeschlechtliche Partnerschaften, Anrechnung von Risterbeiträgen usw.
Nach 30 Jahren:
Mach Dir keine Sorgen, da greifen Möglichkeiten wie zB. "eine befristete Niederschlagung", was das bedeutet würde hier zu weit führen.
Kleiner Hinweis: Achte darauf das das BVA deine richtige Anschrift hat, eine Ermittlung kostet Dich 25 Euro und stelle rechtzeitig einen Antrag auf Freistellung.
Gruß
Glückskeks
Hallihallo Glückskeks,
Nu habe ich vom Bundesverwaltungsamt den BAföG-Bescheid erhalten. Im März soll ich die Rückzahlung beginnen.
Daraufhin habe ich auf der Seite BVA Internet: Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angefangen den Einkommensermittlungsbogen auszufüllen, um mich von meiner Rückzahlungsverpflichtung freistellen zu lassen. Doch dabei stellen sich mir einige Fragen...
1. Es wird gar nicht nach den Abzügen der Sozialversicherungsbeiträge gefragt. Werden die nicht angerechnet? Wenn dem so ist, wäre ich über den Satz, was aber nicht so ist.
2. Was ist mit meiner Riesterrente und meiner Zahnversicherung, die ich bezahle? Wird so etwas jetzt angerechnet? Wo kann man das angeben?
Ehrlich gesagt verstehe ich seit dem Schreiben gar nichts mehr. Total verrückt hat mich der folgende Satz gemacht:
Die Berechnung des anrechenbaren Einkommens erfolgt nach §21 BAföG. Würde demnach mein Mann doch irgendwann zur Kasse gebeten werden?
Bitte antworte mir!
Danke dir!
LG
Vicola
hallo Vicola,
zu 1)
bei deinen Sozialabgaben werden die gesetzlichen Pauschalen berücksichtigt, keine Angst da wirst du nicht über den Tisch gezogen.
zu 2) die Risterbeiträge werden seit dem 01.10.2010 berücksichtigt, müßte man eigentlich eingeben können, ansonsten hast Du bestimmt die Möglichkeit das zum Schluß in einem freien "Textfeld" einzugeben.
Total verrückt .....Die Berechnung des anrechenbaren Einkommens erfolgt nach §21 BAföG
Das steht deshalb da,weil es keinen anderen § dafür gibt,ganz einfach. Dein Mann muß nicht für Dich zahlen. Er kann von seinem Geld Dir weiter Blumen und Schmuck schenken
Gruß
Glückskeks
hallo Vicola,
hab mich noch mal schlau gemacht. Du mußt die Riesterbeiträge kenntlich machen, es handelt sich bei dem online Formular noch um eine alte Version. Das neue kommt demnächst. Du kannst aber auch beim BVA einen Vordruck anfordern, einfach per mail um Freistellung bitten, die schicken Dir alles, da kannst Du auch Riesterbeiträge eintragen
Ach du, das ist schon ne verzwickte Situation bei dir. Am besten sprichst du direkt mit deiner Sachbearbeiterin im Studentenwerk.
Allgemeine Info's, wie's mim Zurückzahlen vom Bafoeg funtkioniert....
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