Hallo !!!
Bin völlig ratlos! War gestern beim Amt um die Unterlagen für den Antrag auf Vorausleistungen abzugeben. Mein Exmann, zu dem wir keinen Kontakt haben, hat dort nur ein Drittel seines Einkommens angegeben. Nun soll meine Tochter das Formblatt 7 unterschreiben(§24 Abs.3). Darin heißt es, dass sich der Rückzahlungsanspruch gegen den Auszubildenden richtet.
Heisst das nun, dass der Vater nicht zur Rüchzahlung herangezogen wird und sie nach der Ausbildung einen Schuldenberg hat?
Bin für jede Antwort dankbar.
Hallo
nei das heisst es nicht
Der Vater hat wohl jetzt weniger Einkommen als im maßgeblichen Kalenderjahr und will deshalb aktualisieren. Das heisst zwar dass das BAföG jetzt unter Vorbehalt gezahlt wird und wenn die Zeiträume abgelaufen sind nachgerechnet wird aber wenn der Vater hier falsche Angaben gemacht hat dann wird das Amt auch das zuviel gezahlte BAföG von ihm zurückfordern. Er muss auch jede Änderung mitteilen, tut er das nicht kann auch von ihm zurückgefordert werden.
Gruss Andy
Hallo Andy
danke für deine schnelle Antwort. Fakt ist, dass mein Ex seine Einkünfte absichtlich so tief ansetzt, um nicht zahlen zu müssen. Er zahlt auch z.Zt. nichts, weil die nicht in einer Ausbildung ist. Auch in der Vergangenheit hat er zuwenig gezahlt. Die Vermutung, dass er sich drückt ist also naheliegend.
Gruss Maya
Hallo
Deine Vermutungen können schon richtig sein aber glaub mir dem Amt gegenüber muss er nachweisen dass er weniger hat und zwar nicht nur durch erklären sondern mit Belegen. Nur wenn das glaubhaft nachgewiesen ist, wird die Aktualisierung durchgeführt.
Gruss Andy
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