+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: stundung der Rückzahlung

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    01.09.2010
    Beiträge
    1

    Standard stundung der Rückzahlung

    Moin,

    ich bin seit 2007 mit meinem Studium durch.

    Da ich "zu wenig" verdiene, habe ich meine Zahlungen stunden lassen.

    Nun sah ich gerade, dass mir doch der Viertaljahres Betrag angezogen wurde.

    Muss man den Antrag jedes Jahr neu stellen?

    Kann ich mir das Geld zurück holen?

    Kann mir da jemand weiter helfen?

    Ich danke!

    Grüße

    der Dude

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    04.07.2010
    Beiträge
    97

    Standard

    Hi,
    soweit ich weiss muss man eine Stundung jährlich neu beantragen.
    Das man den Betrag ohne Vorwarnung von deinem Konto holt klingt trotzdem merkwürdig, es müsste ja wieder in irgendeiner Form über den jetzigen "Zustand" deines Einkommens communiziert werden (oder worden sein).
    Warum zahlst du denn übrigens jetzt schon zurück? Die Aufforderung (und Feststellung der Höhe deines Einkommens) erfolgt normalerweise erst ca. 4.5 Jahre nach Ende deines Studiums.

    Grüsse!

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Einkommengrenze Stundung geschieden/alleinerziehend
    Von karininjelsa im Forum Rückzahlung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 18.08.2010, 17:18
  2. Rückwirkende Stundung?
    Von Großfamilie im Forum Meister-BAföG
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 21.02.2010, 21:41
  3. Stundung der Rückzahlung mit 1 Kind und Lebensgefährten
    Von jonasloewe im Forum Rückzahlung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 11.04.2009, 01:40
  4. Meisterbafög, Stundung und Erlass
    Von Lotta im Forum Meister-BAföG
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 06.02.2009, 15:04
  5. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 09.12.2008, 14:53

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein