Hallo,
ich hab vor einiger Zeit meinen Bescheid bekommen. Jetzt würde ich die Schulden gerne auf einen Schlag zurückzahlen, aber zum spätmöglichsten Zeitpunkt.
Dazu jetzt mehrere Fragen.
1) Ich hab in grauer Vorzeit mal irgendwo im Netz gelesen, man müsse die Tilgung auf einen Schlag beantragen beim Amt? Und bevor der Antrag durch sei nix bezahlen. Irgendwie deckt sich das aber nicht mit dem was ich hier so beim überfliegen gelesen habe und was in dem Bescheid an und für sich steht (man bittet direkt darum, dass kein Kontaktversuch unternommen wird, weil man sonst gar nicht mehr zu Potte käme vor lauter Arbeit).
2) Ihr schreibt hier öfter von "Teilerlass" den man innerhalb 1 Monats nach Eingang des Bescheides beantragen muß. Trifft das auch für diese Vollständige Tilgung und den daraus resultierenden Erlass zu?
3) Der Rückzahlungsbeginn wurde auf den 31.10.2010 festgelegt.
Schaue ich jetzt aber unter "Vorzeitige Rückzahlung des Darlehens" in meinem Bescheid, dann steht da:
"Sollten Sie von dieser Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung Gebrauch machen, bitte ich, den Tilgungsbetrag bis zum 31.12.2010 an die Bundeskasse zu überweisen."
Ich steh gerade etwas auf dem Schlauch...??
Wie lange darf ich maximal warten bis ich die Summe zahle und muß ich dem BVA vorher Bescheid geben (und wenn ja, wie? Formlos oder gibts da einen Antrag auf Erteilung eines Antragformulars...)?
Hilfe!
Freundliche Grüße
Aletheia
Hi,
normalerweise stehen in dem ersten Bescheid neben deiner Gesamtschuld die Möglichkeiten der Zahlung. Als Ratenzahlung oder -mit Teilerlass- gesamte vorzeitige Rückzahlung. Wenn du dich für letzteres entscheidest musst du das dem Amt vorher mitteilen (wie das mit deinen genannten Zahlungsfristen aussieht, ist mir nicht deutlich).
Du kannst aber auch wenn du erstmal mit Ratenzahlung beginnen willst jederzeit auf Antrag einen grösseren Restbetrag vorzeitig ablösen mit prozentualem Teilerlass:
BAföG Rückzahlung - Tilgung
Wenn der Bescheid fehlerhaft sein sollte (schau dir das gut an, sowohl deine Schulden als auch genannte Fristen), lege Widerspruch ein innerhalb von 4 Wochen.
LaBrunette
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