Hallo,
ich habe inzwischen auch das Schreiben erhalten, in welchem ich aufgefordert werde, die Darlehensschuld zu begleichen.
Der Rückzahlungsbeginn wurde auf den 30.04.2011 festgelegt. Es wird aber auch angeboten, das Darlehen vorzeitig komplett zurückzuzahlen, wobei der Betrag dann ca. 30% gemindert ist. Hier wird angegeben, dass die vorzeitige Rückzahlung bis zum 30.06.2011 erfolgt sein muss.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
1. Reicht es aus, wenn ich den Betrag einfach bis zum 30.06.2011 überweise, oder muss ich dazu einen gesonderten Antrag stellen? Wenn ja, bis wann muss der Antrag gestellt werden? Ich meine mich zu erinnern, dass ich gelesen habe, dass man eine vorzeitige Rückzahlung spätestens bis einen Monat nach Zugang des Schreibens anmelden muss. Im Schreiben selbst steht hiervon aber nichts.
2. Mit einem Antrag auf Freistellung kann man ja den Beginn der Rückzahlung bei zu geringen Einkommen um ein Jahr verschieben. Kann ich auch nach der Verschiebung um ein Jahr noch eine vorzeitige Rückzahlung vornehmen? Oder geht dass dann nicht mehr.
Grüße.
Hi,
ad1)
Wenn du die Gesamtschuld vorzeitig ablösen willst musst du das soweit ich weiss dem Amt vorher mitteilen. Das sollte aber in deinem Bescheid stehen, auch bis wann du die Mitteilung machen musst.
Überprüfe deinen Bescheid! Bei eventuellen Fehlern Widerspruch einlegen innerhalb von vier wochen.
ad2)
Ja geht, auf Antrag.
LaBrunette
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