Hallo zusammen,
mir ist nicht ganz klar wie hoch die Einkommensgrenze bei meinem Status als Geschiedene/Alleinerziehende mit einem Kind ist. Gelten hier auch die 1040 Euro + 470 Euro für das Kind oder gilt dann etwas anderes?
Viele Grüße
Karin Färber
hallo,
die Einkommensgrenze liegt auch hier bei 1040/470 Euro.
Aber:
Alleinstehende Personen können auf besonderen Antrag die Kosten für die Kinderbetreuung freibetragserhöhend anrechnen lassen, § 18a Abs. 1 S. 6 BA-föG.
Diese Regelung gilt nur für Alleinstehende.
Die Höhe der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen richtet sich nach § 18a Abs.1 S.6 Ziff. 2 BAföG. Dabei erhöht sich der Freibetrag bis zur Höhe von monatlich
- 175 Euro für das 1. Kind und
- 85 Euro für jedes weitere Kind.
Die Betreuungskosten muss Du nachweisen. Dies kann durch Vorlage von Rechnungen oder Verträgen der Betreuungseinrichtungen erfolgen.
Ich hoffe es hilft.
Gruß
Glückskeks
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