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Thema: Einkommengrenze Stundung geschieden/alleinerziehend

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    07.08.2010
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    1

    Standard Einkommengrenze Stundung geschieden/alleinerziehend

    Hallo zusammen,

    mir ist nicht ganz klar wie hoch die Einkommensgrenze bei meinem Status als Geschiedene/Alleinerziehende mit einem Kind ist. Gelten hier auch die 1040 Euro + 470 Euro für das Kind oder gilt dann etwas anderes?

    Viele Grüße
    Karin Färber

  2. #2
    Benutzer
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    04.02.2010
    Beiträge
    79

    Standard

    hallo,
    die Einkommensgrenze liegt auch hier bei 1040/470 Euro.
    Aber:
    Alleinstehende Personen können auf besonderen Antrag die Kosten für die Kinderbetreuung freibetragserhöhend anrechnen lassen, § 18a Abs. 1 S. 6 BA-föG.
    Diese Regelung gilt nur für Alleinstehende.
    Die Höhe der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen richtet sich nach § 18a Abs.1 S.6 Ziff. 2 BAföG. Dabei erhöht sich der Freibetrag bis zur Höhe von monatlich
    - 175 Euro für das 1. Kind und
    - 85 Euro für jedes weitere Kind.
    Die Betreuungskosten muss Du nachweisen. Dies kann durch Vorlage von Rechnungen oder Verträgen der Betreuungseinrichtungen erfolgen.
    Ich hoffe es hilft.
    Gruß
    Glückskeks

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