Guten Abend!
Ich falle direkt mit der Tür ins Haus ...
Im Wintersemester 2002/2003 und Sommersemester 2003 habe ich monatlich 350 Euro BaföG bekommen für mein Bachelor Studium.
Zum Wintersemester 2003/2004 habe ich einen Fachrichtungswechsel + Universitätswechsel vollzogen und keine Weiterzahlung des BaföGs beantragt.
Im September 2003 bekam ich einen Rückzahlungsbescheid vom Studentenwerk über 600 Euro, die ich sofort zurückzahlen sollte und dies auch tat.
Nun kam Gestern vom Bundesverwaltungsamt die Forderung, dass ich nun noch 1750 Euro Gesamtleistung zurückzahlen muss (die 5 Jahre sind abgelaufen und die Tilgungsfrist beginnt).
Ansich ist bis hierhin auch alles "klar" nun stehe ich allerdings vor einem schwerwiegenden Problem.
Das Studium nach dem Studiumsfachwechsel hat sich endlos hingezogen, so dass ich dies letztes Jahr August abgebrochen habe, damit nicht noch mehr unnötige Kosten entstehen. Bafög habe ich seit 2003 keins mehr bezogen.
Nach dem Studium habe ich als Aushilfe auf 400 Euro Basis gearbeitet, um die gröbsten Unkosten wenigstens begleichen zu können.
Ab 30.08.2010 mache ich nun eine 2-jährige schulische Ausbildung (ohne Vergütung, da reinweg schulisch) zur Biologisch Technischen Assistentin, wofür ich sehr hart gekämoft habe. Denn mit 28 noch eine Ausbildung zu bekommen war schon schwierig genug.
Mein Einkommen beläuft sich in der Zeit bei Null. Ob ich irgendeine weitere Förderung (BAB oder BaföG) bekomme ist unklar, was allein mich schon in eine schwierige Situation bringt da die normalen Kosten ja auch weiterhin laufen und ich (mit 28 Jahren) schon lange nicht mehr bei meinen Eltern wohne und den Aushilfsjob in der Zeit wenn überhaupt am WE nachgehen kann (wegen der Arbeitszeiten die sich unter der Woche mit der Ausbildung überschneiden).
Was kann ich nun tun? Ohne Einkommen oder Förderung kann ich weder die Ausbildung antreten, geschweige denn Rechnungen bezahlen, gar nicht erst zu reden von 105 Euro monatliche BaföG-Rückzahlungen.
Gibt es eine Möglichkeit die Tilgung zu verschieben bis ich wenigstens diese Ausbildung fertig habe um zahlungsfähig zu werden?
Über jede Art von Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Du musst nur zurückzahlen, wenn dein Einkommen mehr als
1040 Euro netto monatl. (ab Herbst wird der Betrag noch erhöht glaube ich) beträgt.
In deinem Rückzahlungsbescheid, müsste das irgendwo erwähnt sein und auch was du machen musst um dich freistellen zu lassen / Aufschub zu bekommen. Du kannst das anfragen (Achtung: Fristen beachten!).
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