Hallo zusammen,
ich habe hier folgenden Satz entdeckt: "Der Ablauf der Frist von 20 Jahren nach § 18 Abs. 3 wird, höchstens jedoch bis zu 10 Jahren, durch Zeiten gehemmt, in denen der Darlehensnehmer von der Rückzahlungspflicht freigestellt worden ist. Dies gilt nicht, soweit das Darlehen nach § 18b Abs. 5 erlassen worden ist."
Was ist mit dieser Frist von 20 Jahren gemeint?
Ich habe von 1983 bis 1988 studiert und den vollen Bafög-Satz bekommen, und leider muß ich die volle Summe von insgesamt über 42.000 DM zurückzahlen (damalige Regelung). Einen Teil habe ich zurückgezahlt, aber seit gut 13 Jahren bin ich arbeitslos und beziehe ALGII. In dieser Zeit habe ich einige Raten bezahlt, weil ich versäumt habe, rechtzeitig einen weiteren Freistellungsantrag zu stellen.
Jetzt habe ich eine Stelle in Aussicht, bei der ich vermutlich ca. 1.300 bis 1.400 netto verdienen werde.
Meine Fragen sind jetzt:
1. Was ist mit dieser Frist von 20 Jahren und den weiterhin erwähnten 10 Jahren gemeint?
2. Wie hoch wird meine monatliche Rückzahlungsrate sein?
Vielleicht noch wichtig: Ich habe ziemlich spät studiert und bin 56 Jahre alt, bin also auf dem besten Weg zur Rente.
Liebe Grüße
Helene
hallo Helene,
das Bafög muss ja innerhalb von 20 Jahren zurückgezahlt werden, bei einer Mindestratenhöhe von zur Zeit 105 Euro. Diese 20 Jahre können um bis zu 10 Jahre verlängert werden, wenn man wegen geringem Einkommens freigestellt wird, also muß man spätestens nach 30 Jahren alles zurückbezahlt haben. Das kann manchmal tückisch sein, denn theoretisch kann man 30 jahre freigestellt worden sein, dann wird die gesamte Schuld auf einmal fällig. Da du bis 1988 Förderung bekommen hast, gehe ich von einem Rückzahlungsbeginn so um 1993 aus, so das du bei der 13 jährigen Arbeitslosigkeit wohl 5-6 Jahre Raten gezahlt hast. Wenn Du also wieder berufstätig bist, das mußt du übrigens dem BVA mitteilen, wird das BVA dir einen neuen Tilgungsplan übersenden. Wenn Du so rd.5 Jahre eingezahlt hast, müste Deine restliche Schuld in ca 12-13 Jahren abgezahlt sein. Das wären sogar seit 1993 30 Jahre.
Wenn man sein Darlehen nach 30 Jahren nicht zurückgezahlt hat und auch nicht zahlen kann (z.B. bei geringer Rente) gibt es andere rechtliche Möglichkeiten. Hierzu wird das BVA sicherlich Auskunft geben.
Hallo Glückskeks,
danke für Deine ausführliche Antwort. Aber eines ist mir noch nicht ganz klar. Ich werde sicher keine 12 - 13 Jahre mehr arbeiten, sondern in ca. 8 1/2 Jahren, mit 65, in Rente gehen. Nach meiner Rechnung müßte ich dann 147 Euro monatlich zurückzahlen. Muß ich das bei einem Nettoeinkommen von ca. 1.300 - 1.400 monatlich? Von meiner Rente wird nichts zu holen sein.
Viele Grüße
Helene
Hallo Helene,
leider muß man das Darlehen zurückzahlen wenn man momentan mehr als 1040 Euro netto verdient, dieser Betrag soll ab Oktober auf 1070 Euro erhöht werden, das muß allerdings noch durch den Bundesrat, wenn du dann in Rente bist, so kommt evtl. ja wieder eine Freistellung in Betracht, evtl. sogar eine Niederschlagung. Was das für eine rechtliche Bedeutung hat, können die Leute beim BVA Dir erklären.
Schönes Wochenende
Hallo glückskeks,
danke Dir für Deine Antwort und wünsche auch Dir ein schönes Wochenende.
Viele Grüße
Helene
Lesezeichen