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Thema: Rückzahlung Bachelor / Master

  1. #1
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    Standard Rückzahlung Bachelor / Master

    Hallo,

    ich habe von 10/02 - 08/05 auf Bachelor und direkt (mit einem Monat Übergangszeit) im Anschluss von 10/05 - 11/06 auf Master studiert und beides erfolgreich abgeschlossen.

    Regelstudienzeit des Bachelors waren 6 Semester, die des Masters 3 Semester.

    Ich ging bisher davon aus, dass beide getrennt berechnet werden (wie z.B. hier erläutert: BAföG Rückzahlung - Tilgung) und auch die Teilerlässe einzeln geltend gemacht werden können.

    Für mich würde das bedeuten, dass ich für den Bachelor keinen und für Master einen studiendauerabhängigen Teilerlass in voller Höhe erhalten würde. Der Feststellungsbescheid, den ich heute bekommen habe, listet aber die gesamte Zeit von 2002-2006 auf und es wird auch geschrieben: "Das Ende der Förderungshöchstdauer des zuerst mit Darlehen deförderten Ausbildungsabschnitts setze ich fest auf den letzten Tag des Monats 09.2005".

    Nun meine Fragen:
    1. ist es korrekt dass der Festellungsbescheid die gesamten Zeiten von Bachelor UND Master enthält?
    2. falls ja: führt dann mein schnelles Master-Studium überhaupt noch zu einem Teilerlass? Oder wird nurnoch das Bachelor-Studium betrachtet?
    3. Wenn ich einen Antrag auf leistungsabhängigen Teilerlass stellen möchte, welches Abschlusszeugniss muss ich dann einreichen? Das des Masters oder das des Bachelor-Studiums?

    Ich hoffe ich konnte es verständlich rüberbringen :-)

    Über Antworten würde ich mich freuen.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard

    Bachelor und Master sind jeweils für sich eigene Ausbildungsabschnitte. Daher wird der Teilerass, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, auch für den Master durchgehen. Hierzu musst du einen Antrag auf Erlass stellen, innerhalb eines Monats nach dem Rückzahlungsbescheid. Wenn du einen Teilerlass für den Master haben möchtest, dann musst du natürlich auch das Abschlusszeugnis des Masters einreichen. Der Bachelor ist in diesem Fall uninteressant, da er wie gesagt, ein eigene Ausbildungsabschnitt für sich ist.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Tinchen Beitrag anzeigen
    Bachelor und Master sind jeweils für sich eigene Ausbildungsabschnitte.
    Auch meine Freundin soll jetzt den Bafög für ihr Masterstudium von 10/2005-09/2007 schon zurückzahlen!
    Auf diesen Seiten findet man zwar den Hinweis über getrennte Ausbildungsabschnitte, aber ist das auch in einem § festgehalten, auf dem man sich bei einem Widerspruch berufen kann?
    Wer könnte uns da weiterhelfen. Studenterwerk oder Amt für Ausbildungsförderung???

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