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Thema: Bafög Rückzahlung bei Studienabbruch?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Bafög Rückzahlung bei Studienabbruch?

    Hallo!

    Es geht um folgenden Fall:

    Ein Bekannter hat zum WS 2003/2004 ein Lehramtsstudium begonnen.
    Bafög hat er erhalten im Zeitraum Januar 2004 bis März 2005.
    Danach wurde es nicht mehr beantragt, da das Einkommen des Nebenjobs ausreichte.

    Nun ( März 2010 ) wurde das Studium aus privaten Gründen abgebrochen.

    Jetzt die Frage: Muss das erhaltene Bafög zu 100% zurückgezahlt werden, oder werden auch hier 50% erlassen?
    Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Bafögs wurden Prüfungen absolviert und das Studium ernsthaft betrieben.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Ich gehe mal davon aus, dass Du Hälfte Zuschuss, Hälfte Staatsdarlehen erhalten hast.

    Dann wirst Du das Darlehen zu den gesetzlichen Bedingungen beim BVA tilgen müssen.
    Ohne Gewähr

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Das würde dann heißen, dass der Bekannte 50 zurückzahlt, habe ich das richtig verstanden?

    DANKE

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Grundsätzlich ja
    Ohne Gewähr

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