Hallo!
Es geht um folgenden Fall:
Ein Bekannter hat zum WS 2003/2004 ein Lehramtsstudium begonnen.
Bafög hat er erhalten im Zeitraum Januar 2004 bis März 2005.
Danach wurde es nicht mehr beantragt, da das Einkommen des Nebenjobs ausreichte.
Nun ( März 2010 ) wurde das Studium aus privaten Gründen abgebrochen.
Jetzt die Frage: Muss das erhaltene Bafög zu 100% zurückgezahlt werden, oder werden auch hier 50% erlassen?
Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Bafögs wurden Prüfungen absolviert und das Studium ernsthaft betrieben.
Ich gehe mal davon aus, dass Du Hälfte Zuschuss, Hälfte Staatsdarlehen erhalten hast.
Dann wirst Du das Darlehen zu den gesetzlichen Bedingungen beim BVA tilgen müssen.
Ohne Gewähr
Das würde dann heißen, dass der Bekannte 50 zurückzahlt, habe ich das richtig verstanden?
DANKE![]()
Grundsätzlich ja
Ohne Gewähr
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