Hallo,
bei mir ist es übernächstes Jahr soweit, dass ich mein BAföG zurückzahlen muss.
Ist es denn möglich, den Teilerlass bei Rückzahlung auf einen Schlag UND den Teilerlass für überdurchschnittlichen Studienerfolg zu bekommen ?
Wenn ich noch weiterspinne, wäre ja auch noch der Teilerlass bei vorzeitigem Studienabschluss möglich, wobei ich nicht glaube, dass ich den bekommen werde, da ich die Förderungshöchstdauer um ein Semester verlängert habe.
Also bleibt noch der überdurchschnittliche Studienerfolg und die vorzeitige Darlehensrückzahlung.
Was meint ihr ?
Andi
Hallo Nasenpeter,
du kannst alle Erlasse bekommen, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst. Die Berechung ist wie folgt: Von Deiner Gesamtschuld wird zuerst der Leisungserlaß abgezogen, danach der Erlaß (wenn er dir denn zusteht) wegen vorzeitige Beendigung, vom dem Rest Deiner Schuld, wird dann der Nachlaß bei einer sofortigen Rückzahlung errechnet.
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