Hallo,
ich bin berufstätig mit einer Teilzeitstelle und alleinerziehend. Nun muß wieder einmal eine Einkommensermittlung für meine weitere Freistellung von der Bafög-Rückzahlung ausfüllen.
Mir ist allerdings nach wie vor nicht klar, ob der Unterhalt, den ich für meine 13jährige Tochter erhalte, als monatliche Einnahme des Kindes gilt? Ich habe bisher einige widersprüchliche Angaben dazu gefunden und wäre sehr dankbar, wenn ich eine klare Antwort bekommen würde.
Besten Dank im voraus und viele Grüße,
C.
Wenn ich § 18a Abs. 1 BAföG richtig verstehe, bekommst Du für Dein Kind einen zusätzlichen Freibetrag von 470 €. Dieser Freibetrag ist aber um dessen Einkommen zu mindern. Dazu gehört nach meiner Einschätzung auch der für dieses Kind bestimmte Unterhalt.
Ohne Gewähr
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