Hallo,
ich habe einen Antrag auf leistungsabhängigen Teilerlass gestellt. Heute erhielt ich ein Schreiben, dass dieser fristgerecht eingegangen ist. Weiter wurde ich darüber informiert, dass das Bundesverwaltungsamt auf Informationen der zuständigen Prüfungsstelle angewiesen ist und dies erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Falls ich bis zum festgesetzten Rückzahlungsbeginn noch keine Antwort erhalten habe, soll ich die erste Tilgung fristgerecht aufnehmen.
Nun zu meiner Frage:
In 8 Monaten müsste ich die erste Rate bezahlen. Kann es tatsächlich so lange dauern, bis das Prüfungsamt diese Infos weitergegeben wird? Eigentlich wollte ich das gesamte Darlehen auf einen Schlag zurückzahlen und hoffe natürlich, dass mir noch ein wenig Nachlass wegen guter Noten gewährleistet wird.
Danke und Gruß
Hallo,
leider dauert das manchmal noch länger als 8 Moante, das liegt aber nicht am BVA sondern die Prüfungsämter brauchen eben solange. Solltest Du zum Zeitpunkt, wo Du das Darlehen vorzeitig zurückzahlen kannst, noch keine Antwort haben, zahle den geforderten Betrag ein. Solltest Du einen Leistungs-Teilerlaß bekommen, bekommst Du den zuviel gezahlten Betrag zurück (aber ohne Zinsen). Eine andere Möglichkeit gibt es leider nicht, wenn Du selber den Betrag eines Leistungsteilerlasses von Deiner Darlehensschuld abziehst und vom Rest eine vorzeitige Rückzahlung leistest, so wertet das Bundesverwaltungsamt dieses als eine Teilzahlung und Du mußt den Rest (Deinen selbst agezogenen Erlaß) direkt vierteljährlich weiter einzahlen.
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