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Thema: Bafög Rückzahlung

  1. #1
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    Standard Bafög Rückzahlung

    Hallo, ich habe gestern eine Mahnung vom 2.12.2009 erhalten.
    Bafögrückzahlung für 3 Monate und 25 Euro für Adressermittlung. Ich habe aber keinen Feststellungsbescheid o andere Post vom bva erhalten.Sonst hätte ich mich sofort gemeldet.
    Ich war Dezember 2009 bis 28.o2.2010 arbeitslos.Und jetzt verdiene ich 1300 brutto, kann ich jetzt noch eine Freistellung beantragen? Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen kann.

  2. #2
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    Standard

    Hallo,

    fordere den Feststellungsbescheid in Kopie an, dann kannst Du sehen welche anscjrift er hat. Das bVa hat ja 25 Euro für eine Anschriftenermittlung haben wollen, also bis Du bestimmt umgezogen. Diese 25 Euro wirst Du zahlen müssen. Eine Freistellung geht bis zu 4 Monate rückwirkend, also beantragen, Du darfst 1040 Euro NETTO verdienen ohne zurückzahlen zu müssen. Ab Herbst 2010 soll der Betrag geringfügig erhöht werden. Also Freistgellung beantragen, ansonsten bekommst Du nach deiner Ratenzahlung noch einen Zinsbescheid wegen verspäteter Ratenzahlung. Das kann unangenehm teuer werden.
    Viele Erfolg

  3. #3
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    Wie ist denn das? Darf denn das BVA überhaupt gegen den Fragesteller vorgehen (abgesehen von der Adressermittlungspauschale), wenn der Feststellungsbescheid nach § 18 Abs. 5a Satz 1 BAföG noch gar nicht zugestellt ist? Der ist doch die Grundlage für alles weitere, oder?
    Ohne Gewähr

  4. #4
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    hallo,
    ich bin umgezogen. der bescheid wurde an meine alte Adresse
    gesendet und nicht zurückgeschickt.
    Ich habe vergessen meine neue Anschrift mitzuteilen.
    Die 25 Euro Adressenermittlungspauschale bezahle ich auf jeden Fall. Ist ja meine Schuld
    hab heute online Freistellung beantragt weil ich zu dieser zeit arbeitslos war. Mal sehen ob es nicht zu spät ist.
    Vielen Dank für die Antwort

  5. #5
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    hallo,
    der feststellungsbescheid ging an meine alte Anschrift, wurde aber wohl nicht zurückgeschickt.hab vergessen meine neue Adresse mitzuteilen. Habe heute online freistellung beantragt.Hoffe es ist nicht zu spät. Denn die Mahnung ist vom 21.12.09(mit der alten Anschrift) und im März müßte die neue Rechnung von 315 Euro kommen.
    Vielen Dank
    iebe Grüße

  6. #6
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    hallo glückskeks!

    mich interessiert brennend, woher du die info hast, dass ab herbst 2010 der freibetrag von derzeit 1040 euro erhöht werden soll! ich bin einkommensmäßig nämlich genau an der grenze, deshalb könnte mir das helfen!
    also wie sicher ist das, um wieviel wird der betrag dann vorauss. erhöht und wo erfährt man sowas ..?

    viele grüße
    himmelblau

  7. #7
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    hallo,
    die Aussage: man hat so seine Quellen, hilft Dir sicher nicht weiter. Aber es ist so. Es wird aber nicht soviel sein, die Erhöhung. Aber bei einem Einkommen von ca. 1040 Euro brauchst Du bei geringfügiger Überschreitung nicht sofort die volle Ratenhöhe zurückzahlen. Beispiel: Dein Einkommen liegt 20 Euro über dem Freistellungsbetrag, so brauchst Du auch nur die 20 Euro monatlich zu zahlen. Wichtig ist aber immer die rechtzeitige Antragstellung.
    Gruß
    glückskeks

  8. #8
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    danke, glückskeks, für deine antwort ...
    aber ich muss dich nochmal "ausquetschen": was heißt nicht so hoch, die erhöhung? 2008 wurde um 80 euro erhöht, also von 960 auf 1040, sind es diesmal nur 10 euro erhöhung, oder wie viel etwa?

    sag mal, weißt du genau wie hoch der abzuziehende pauschbetrag für sozialabgaben ist? 21,5% vom bruttoeinkommen?

  9. #9
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    hallo,

    habe ich mal informiert, 1070 Euro (netto) sind wohl angesagt.

    Warum so wenig? Keine Ahnung, aber der Zeitraum von 2008-2010 ist ja nicht solang wie beim letzten mal von 2002 (960 euro)-2008. außerdem sollen auch Lebenspartnerschaften berücksichtigt werden, bislang gelten ja nur für Ehepartner die Erhöhungen der Freistellungsgrenzen

    Die andere Frage, 21,5%, muß mich mal schlau machen, aber das müßte ungefähr richtig sein.
    Gruß
    glückskeks

  10. #10
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    ... aha, 1070 Euro also. Gut!
    Ich habe inzwischen gefunden, dass ja auch das Bafög ansich ab Herbst erhöht werden wird und der damit zusammenhängende Freistellungsbetrag für die Eltern der Bafög-Empfänger. Der soll auch 1070 Euro für einen alleinstehenden Elternteil sein. Glückskeks, du meinst aber nicht diesen Freistellungsbetrag, oder? Wir reden schon von dem Freistellungsbetrag, der die Rückzahlung betrifft, ja? Nur dass es keine Missverständnisse gibt. Aber es erscheint ja auch naheliegend, dass der für die Rückzahlung dann auch auf diesen Betrag erhöht wird ..

    Die 21,5% Pauschalbetrag für Sozialbeiträge ist übrigens korrekt so, habe ich inzwischen recherchiert. ;-)

    LG

  11. #11
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    Mal ne andere Frage: was hat es sich denn aufsich mit dieser Freistellung. was bezweckt sie oder bewirkt sie??

    Wie kann mir denn eine Freistellung beim Schülerbafög weiter helfen..??

    dankeschön im voraus...

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