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Thema: Rückzahlungsbescheid erst nach 7 Jahren oder mehr?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Rückzahlungsbescheid erst nach 7 Jahren oder mehr?

    Hallo zusammen,

    ichbin etwas entnervt, was die Rückzahlung angeht. Ich hatte im WS 2003/04 nur ein Semester studiert, dafür den Höchstsatz an BaföG erhalten. Seit Ende 2008 warte ich nun darauf, einen Rückzahlungsbescheid zu erhalten, damit ich das Geld endlich auf einmal zurückzahlen kann, aber es tut sich ncihts. Ich habe auch schon mehrmals angerufen, eine e-mail geschickt, aber als Antwortschreiben habe ich einfach nur zum 5. Mal die Tabelle mit den Rückzahlungsstufen,-beträgen etc... erhalten,... Ich finde es echt mühsam, weil ich dieses Thema jetzt gerne mal abschließen würde.
    Hat jemand ähnliches erlebt, oder kann mir weiterhelfen? Wäre sehr dankbar. LG

  2. #2
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    Standard

    Die Rückzahlungspflicht für das erhaltene Darlehen beginnt erst 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (= Regelstudienzeit). Die steht auf Deinem Förderungsbescheid.

    Ein halbes Jahr vorher schreibt das BVA Dich an (Feststellungsbescheid).

    Warum die so auf Dich reagieren, versteh' ich allerdings auch nicht.

    Und wenn Du das Geld auf ein Sparkonto o.ä. packst und Dich der Zinsen bis zum Rückzahlungstermin erfreust? Nur so 'ne Idee.....

    Denk' aber dran, jede Adressänderung dem BVA mitzuteilen.
    Ohne Gewähr

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Ich wollte das Geld auch früher zurückgeben, aber das geht leider nicht. Man muss warten bis ein Brief kommt. Das nervt mich auch. Zinsen kann man zwar bekommen aber wenn man oft umzieht, dann muss man ständig daran denken, die Adresseänderung mitzuteilen. Ich würde gerne das schon hinter mir haben.

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