Hallo,
mein persönlicher Freibetrag liegt im Moment bei 1040 €. Liegt mein Einkommen darunter muss ich kein Bafög zurückzahlen. Meine Frage: erhöht sich der Freibetrag durch meinen Lebensgefährten, es ist immer nur vom Ehegatten die Rede.
Mein Lebensgefährte ist selbständig und hat ein geringers Einkommen. Bei anderen sozialen Leistungen wie ALg II, Wohngeld etc. wird auch immer der Lebensgefährte berücksichtigt. Ist das bei der Bafög-Rückzahlung nicht so?
Vielen Dank für die Antwort.
Franziska
Der Freibetrag wird nur für Ehepartner erhöht, soweit mir bekannt ist, neuerdings auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.
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