Hallo!
Da ich sehr oft umgezogen bin, habe ich beim Bafögamt die Adresse von meinen
Eltern angeben. Leider wurde mir nicht mitgeteilt, dass meine Akte schon zum
Bundesverwaltungsamt (BVA) geschickt wurde.
Nun hat das BVA mich 3 Jahre gesucht und nicht gefunden. Das Bafögamt wurde zwecks Adressermittlung angeschrieben, hat aber (weil es nicht dazu verpflichtet ist) nicht geantwortet.
Wenn man beim Bafögamt anruft, erfährt man die Adresse sofort.
Außerdem ist meine Handynummer immer noch in Bonn unter dasoertliche.de gespeichert.
Also meiner Meinung nach hätte man mich finden können.
Nun soll ich Strafzinsen von 1300 € zahlen und bekomme nicht die volle Ermäßigung.
Weiß jemand welche Wege das BVA einschlagen muss um jemanden zu finden.
Habe ich mit einem Wiederspruch eine Chance?
Kennt jemand ähnliche Fälle und kann mir einen Anwalt nennen, der sich darauf spezialisiert hat.
Vielen Dank Marla
Hallo,
das BVA hatte ja eine (alte) Anschrift von Dir. Da fragt man dann einfach bei diesem Einwohnermeldeamt nach. Dein altes Einwohnermeldeamt hat ja von Deinem neuen Einwohnermeldeamt Daten bekommen. Wenn man dann mehrmals umzieht dauert es dann eben länger bis man Dich gefunden hat.
Du hast mit einem Widerspruch keine Chance, das haben viele andere erfolglos probiert.
Beantrage für die 1300 Euro Strafzinsen eine Ratenzahlung, das klappt meistens
Telefonbuch nachsehen = was macht man denn wenn man Schmitz in Köln sucht?
Gruß
Glückskeks
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