Hallo
Ich habe von 2002-2004 eine ausbildung zur Kauffrau im EH gemacht, Schulich und habe monatlich 192 euro SchülerBafög erhalten.
Diese Ausbildung habe ich 2004 UNTERBROCHEN da ich ein kind bekommen habe und in elternzeit gegangen bin. In der Zeit wurden mir 3 monate zu viel Bafög gezahlt.
Da ich diese Ausbildung NICHT weiter gemacht habe (habe keinen bildungsträger mehr gefunden - lange geschichte)
musste ich im jahr 2008 Bafög zurück zahlen.
576 euro (die 3 monate die zuviel gezahlt wurden)
soo, nun habe ich mich auf der GRUNDLAGE von der damaligen Ausbildung zur externen abschlussprüfung als Verkäuferin bei der IHK angemeldet.
ab Januar bis Juni 2010 besuche ich einen Prüfungs Vorbereitungskurs.
ich mache also auf grundlage der damaligen ausbildung nun die Abschlussprüfung.
Damals machte ich eine ausbilung zur Kauffrau im EH und nun "beende" ich diese ausbildung quasi als Verkäuferin.
FRAGE: 2008 musste ich ja 576 Bafög zurück zahlen da ich die ausbildung nicht weiter gemacht habe und somit keinen abschluss erzielt habe.
nun mache ich aber doch noch einen abschluss.
besteht irgendwie die möglichkeit das ich die 576 euro bafög wieder zurück bekomme?
Danke!
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