Guten Morgen,
also ich beziehe momentan noch dieses Semester Bafög, danach geht es nur noch über das verzinsliche Darlehen.
Wenn ich ab April das Darlehen erhalte, (also keine Förderung mehr) und ich bekomme sagen wir mal 300 Euro Darlehen, zählt dieses Darlehen dann auch zu der Kappungsgrenze(also 1000 Euro x Semesteranzahl)?
Muss ich dann im April einen neuen Bafögantrag stellen?
Könnte ich dann auch ein höheres Darlehen erhalten?
Ich komme sonst in eine existenzbedrohliche Situation, da mein Vater mit fast 60 Jahren immer noch keinen Job hat und ich mich auch selbst nicht so hoch verschulden möchte, bis zum Anfang meines Joblebens.
LG
Knut
Die Kappungsgrenze gilt hier nicht. Beim BaföG Darlehen, welches den 50%igen Anteil der Förderung in der Regelstudienzeit ausmacht, handelt es sich um ein zinsloses Staatsdarlehen. Bei der Studienabschlusshilfe handelt es sich um einen echten Kreditvertrag mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Es gelten nicht die gleichen Konditionen wie beim Staatsdarlehen, obwohl das BAföG Amt die Abwicklung für die KfW macht.
Auch die Höhe ist begrenzt. In der Regel wirst du nicht mehr erhalten, als du schon als BAföG erhalten hast.
Du musst auch einen neuen Antrag stellen. Die Förderung wird maximal für 12 Monate gewährt.
wunderbar dann verschulde ich mich ja noch mehr.....
wie lange kann man das denn zurückzahlen?
Voraussetzung ist zum einen, dass man an einer Hochschule immatrikuliert ist, zum anderen muss die Prüfungszulassung innerhalb von vier Semestern nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer erfolgen. Weiterhin muss eine Bescheinigung der Hochschule eingereicht werden, die bejaht, dass das Studium innerhalb der Bezugszeit der Studienabschlusshilfe beendet werden kann.
kann ich nicht geht einfach nicht... na toll....
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