Hallo,
ich habe im WS 00/01 mein Magisterstudium aufgenommen und ca. 4 Semester BAföG erhalten. Nach dem WS 06/07 brach ich dann mein Studium schweren Herzens ab. Seit dem WS 07/08 studiere ich nun an einer FH, erhalte kein BAföG und werde in 2 Semestern fertig sein. Nun flatterte vor wenigen Tagen die Rückzahlungsaufforderung ein. Meine Frage lautet nun:
1) Könnte ich mit einem erfolgreichen Abschluss meines derzeitigen Studiums immer noch auf einen Teilerlass hoffen?
2) Kann ich durch Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung einen Aufschub erzielen (auch wenn mein jetziges Studium in keinem direkten Bezug zum damaligen BAföG steht)?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hallo,
zu 2): das glaube ich kaum, denn es sind ja zwei verschiedene Studiengänge und da der erste abgebrochen wurde, hätte für den zweiten erneut ein Antrag erfolgen müssen.
Es könnte höchstens sein, dass ein nachträglich gestellter Antrag auf Bafög für den zweiten Studiengang mit dem ersten abgeglichen wird.
zu 1): käme auf schnellstmögliches Antragerstellen an.
mfg
Jo
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