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Thema: kann man Miete zurück verlangen?

  1. #1
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    Standard kann man Miete zurück verlangen?

    Hallo ihr lieben,
    Ich habe ein Problem.
    Nach jahrelangem streit mit meiner Mutter will ich endlich ausziehen. Mein Vater starb vor ein paar Jahren und seit dem musste ich meiner Mutter in ihrer Wohnung (ich bin bis dieses Jahr zur schule) miete bezahlen.
    Ich bezahle ihr das von der Halbwaisenrente. Jetzt bin ich mit der Schule fertig und da mein Studium erst im März beginnt wurde die Halbwaisenrente gestrichen.
    Jetzt hat sie mir gesagt sie würde übergangsweise die Miete einstellen jedoch soll ich mir einen Job suchen und wenn möglich weiter zahlen.
    Jetzt habe ich die Nase voll und will wie gesagt ausziehen. Jedoch fehlt mir dazu das Geld.
    Ein Freund hat mir erzählt ihre Mietforderungen seien unrechtmäßig. Kann ich diese immerhin in Höhe von über 3000 Euro zurück verlangen?
    Im Voraus schonmal vielen Dank für alle Mühen und Hinweise.
    Max

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Hab fast vergessen zu erwähnen das meine Mutter als Beamtin sehr viel Geld verdient und in keinerlei existenznöten steckt.
    Ich habe nichts dagegen sie zu unterstützen aber nicht so.

  3. #3
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo

    seit dem musste ich meiner Mutter in ihrer Wohnung (ich bin bis dieses Jahr zur schule) miete bezahlen.
    Das ist rechtlich nicht nachvollziehbar. Du bist zu solchen Zahlungen im Normalfall nicht verpflichtet, da Deine Mutter eine Unterhaltspflicht dir gegenüber hat. Sollte Deine Mutter tatsächlich solche Leistungen von Dir verlangt haben, hättest Du für Dich Unteralt in zumindest der gleichen Höhe wie das (an Deine Mutter gezahlte) Kindergeld verlangen können.

    Ein Freund hat mir erzählt ihre Mietforderungen seien unrechtmäßig
    Das ist Blödsinn.

    Eine solche Mietforderung kann durchaus berechtigt sein. Ein Beispiel: im Augenblick betreue ich einen 70jährigen Mann, der von seiner Rente nicht nur den Lebensunterhalt seiner beiden über 26 Jahre alten Söhne finanziert, sondern auch die Miete für die gemeinsame Wohnung zahlt. Beide Söhne erhalten Leistungen, in denen die Miete mit berücksichtigt wird, geben diesen Mietanteil aber nicht an den Vater weiter, sondern verpraßen ihn lieber selbst. In einem solchen Fall sind Mietforderungen des Vaters also durchaus berechtigt und durchsetzbar.

    Kurzum: auf eine solche Bemerkung wie die Deines Freundes wird Dir in einem Internet-Forum niemals jemand ernsthaft antworten können. Weil niiemand von den Antwort-Kaspers im Internet die konkrete Situation auch nur ansatzweise begreifen kann.

    Gruß!

  4. #4
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Danke für die Antwort, sie hilft mir erstmal ein großes Stück weiter.

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