Hallo zusammen,
ich habe studiert und mein Studium erfolgreich abgeschlossen. Leider habe ich während meines Studiums nahezu kein Bafög bekommen, da nach genauerer Prüfung durch das Bafögamt mein Vater doch genug Einkommen hatte, um mich zu unterstützen. Ich habe also, soweit ich das vestanden habe, ca. 300 Euro Leistungen pro Monat erhalten, welche das Bafögamt mir überwiesen hat, weil sonst die Ausbildung gefährdet wäre. Die Leistungen wurden anstatt des Unterhalts meines Vaters erbracht. Zusätzlich habe ich ca. 10-30 Euro reguläres Bafög pro Monat erhalten. Insgesamt habe ich ca. 18.000 Euro erhalten.
Mein Vater stottert diese Schulden gerade mit ca. 350 Euro im Monat ab, in ca. 1,5 Jahren ist dies dann erledigt. Dann blieben nach meiner Überzeugung nur noch die 10-30 Euro Schulden für mich übrig, die ich als reguläres Bafög erhalten habe.
Leider ist das Bundesverwaltungsamt anderer Meinung. Ich habe jetzt eine Forderung über ca. 9.000 Euro von denen bekommen (Darlehensanteil von 18.000 Euro Gesamtleistung), d.h. ich soll denen zusätzlich zu meinem Vater nochmal den gesamten Betrag überweisen!
Ich habe den Sachbearbeiter im BVA auf den Fehler hingewiesen, er meint, dies ist alles ein regulärer Vorgang, da die Schuld durch meinen Vater noch nicht komplett getilgt ist. Dann,
irgendwann, wenn mein Vater alles bezahlt hat, bekomme ich dann die zuviel bezahlte Kohle zurück... Das kann doch nicht wahr sein, oder? Das sind doch die Schulden meines Vaters und nicht meine!
Hat jemand einen Rat für mich oder ähnliches schonmal erlebt? Ich habe dem BVA schon alles haarklein mit Akzeichen beim zuständigen Amtsgericht, den bisher erfolgten Summer etc. dargelegt - keine Einsicht...
Was kann ich tun?
Vielen Dank
Martin_M
Ich hab das jetzt auf die Schnelle nicht gefunden, meine aber, dass wir hier schon mal einen ähnlichen Fall hatten. Die Rückzahlung sollte gesamtschuldnerisch erfolgen. Dem Amt ist es egal, von wem sie die Kohle sehen, hauptsache es wird gezahlt. Wie hoch ist denn dein monatliches Nettoeinkommen?
Klausi
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten
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