Hallo,
ich habe mein Studium in England abgeschlossen und Bafög erhalten. Ich hatte von einem möglichen Teilerlass des Bafögs bei Rückzahlung gehört. Nun habe ich den §18b BAföG gelesen, worin steht dass der Teilerlass für die Leistung (besten 30% des Jahrgangs) nur für deutsche Unis zählt.
Kann mir jemand sagen, ob dieses einen bestimmten Grund hat warum es ausländische Unis ausschliesst oder es vielleicht in naher Zukunft geplant ist zu ändern?
Meiner Ansicht ist es ziemlich unfair Studenten von ausländischen Unis auszuschliessen. Besonders nachdem der Europäische Gerichtshof in 2007 entschieden hat, dass auch ausländische Studiengänge durch Bafög gefördert werden müssen, müssten diese Studiengänge doch auch bei der Rückzahlung vom Bafög den deutschen Studiengängen gleichgestellt sein.
Stimmt, da stehts, im § 18b BAföG
Warum es an ausländischen Unis nicht geht, kann ich mir nur vorstellen, dass die einzelnen Anforderungen vllt. unterschiedlich sind. Was z.B. bedeuten könnte, dass wenn jemand es im Ausland unter die 30% schafft, nicht auch gleichzeitig in Deutschland unter die besten 30% schaffen würde.(...)
Auszubildende, die ihre Ausbildung an einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte bestanden haben, erhalten den Teilerlass nicht.
(...)
Klausi
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten
Hi ber24,
Ich finde es auch ziemlich unfair, dass es den Teilerlass fuer ein im Ausland absolviertes Studium nicht gibt.
Wenn du irgendetwas neues zu dem Thema herausfindest, lass es mich wissen.
Liebe Gruesse
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