Hallo zusammen,
ich habe einige Fragen zur Bafög-Rückzahlung, und hoffe,
Ihr könnt mir weiterhelfen.
1. ich habe soeben erfahren, dass Bafögbezieher bis zum 31.12.2009, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, einen Beitrag von 105 Euro im Monat erstattet bekommen. In meinem Fall ist es so, dass ich eine Gesamtschuld von 9.288 Euro ab 2011 zu begleichen habe. Dieser Betrag abzüglich der monatlichen 105 Euro würde die Gesamtschuld auf 5.508 Euro senken, ist doch richtig, oder?
(ich habe, jedenfalls, vor mir bis zum 31.12.2009 Geld zu leihen, um die Gesamtschuld auf einen Schlag zu begleichen.)
Und damit wären wir bei meiner zweiten Frage: Steht mir dann noch die Ersattung wegen frühzeitiger Rückzahlung zu? etwa 30% von der Gesamtschuld, wenn ich richtig gelesen habe, bei 9.288 Euro macht das 2700 Euro, die ich nicht zurückzuzahlen brauche.
Frage drei: Ist es richtig, dass ich dann von den 9.288 Euro zuerst 2700 Euro und dann 3780 Euro abziehen darf? also Gesamtschuld minus Erstattung wegen frühzeitiger Rückzahlung minus 105 Euro im Monat?
Frage vier: ich habe mein Studium im März 2006 abgebrochen bzw. unterbrochen, das heisst, dass ich erst ab 2011 vom Bafögamt hören werde. Darf ich trotzdem bis zum 31.12.2009 meine Bafögschulden auf einen Schlag begleichen?
ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen, und vielleicht ist dieser Beitrag ja für den einen oder anderen ebenso hilfreich!
viele Grüße, herzbube.
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