Hallo,
ich habe Fragen zum Rückzahlen von Bafög + Studienbeitragsdarlehen in NRW.
Es geht um ein 8 Sem. Studium was auch in Regelstudienzeit abgeschlossen sein wird, aber auch nicht eher. (Lehramt Haupt- + Realschule – 6 sem BA + 2 Sem MA)
Als erstes
Ich habe hier eine Broschüre von der NRW.BANK worin steht:
„Maximale Rückzahlungsgrenze: Bei Bezug von BAföG und Studienbeitragsdarlehen ist die Rückzahlung der Summe aus BAföG-Darlehen, Studienbeitragsdarlehen und bis dahin angefallenen Zinsen zum Zeitpunkt des Rückzahlungsbeginns begrenzt auf
- die Anzahl der Semester, für die ein Studienbeitragsdarlehen gewährt worden ist, multipliziert mit dem Betrag von 1000 Euro bzw.
- maximal 10.000 Euro“
Interpretiere ich das nun dahingehend richtig, dass ich nur 8.000 Euro maximal zurückzahlen muss?? (Weil ich ja nur 8 Sem studiere?)
Wir haben derzeit „nur“ 350 Euro Studiengebühren, wenn ich also:
8x 350Euro = 2800 Euro
Und jetzt Bafög + 2800 Euro + Zinsen über 16000 Euro rauskomme muss ich nur 8000 zurückzahlen?
(Habe mal gehört, dass es da Probleme mit Masterstudiengang geben könnte bei Bafög, ist das noch so?)
Weiterhin habe ich noch eine Frage:
„Vorzeitige Rückzahlung:
Sollte eine vorzeitige Rückzahlung, sei es durch höhere Beträge oder in einer Summe möglich sein, ist dies zu empfehlen, da "satte" Rabatte drin sind!
Bei einer derzeitigen Regel-Rückzahlung von 315 EUR pro Quartal ergeben sich folgende Nachlässe:
• bei 1.000 EUR Rückzahlungsbetrag ca. 9%
• bei 10.000 EUR Rückzahlungsbetrag ca. 28,5%
• bei 23.500 EUR Rückzahlungsbetrag ca. 50%“
Wenn ich nun tatsächlich nur 8000 Euro zurückzahlen müsste... könnte ich dann maximal auf die 28,5% Rabatt kommen? Wie wird das gerechnet?
Das wird ja nicht so simpel sein das ich nun von 8000 Euro * 0,715 = 5750 Euro komme wenn ich das sofort komplett zurückzahlen würde -> Dafür würde es sich ja lohnen von Eltern oder Bekannten Geld zu leihen!
Ich danke euch für eure Hilfe und hoffe das ihr mir ein wenig Licht in das Dunkel mit der Rückzahlung bringen könnt ;-)
MfG
Tralala00
Die Aussage aus der Broschüre bezieht sich nur auf das Studienbeitragsdarlehen, welches du für die Studiengebühren erhalten hast. Bei der BAföG Rückzahlung wird nichts mit Semestern multipliziert. Der gesamte Betrag, der als Staatsdarlehen gezahlt wurde, meist 50% deiner gesamten BAföG Leistung ist zurückzuzahlen, maximal aber 10.000€ davon. Daher verstehe ich deine Rechnung mit den 8.000€ nicht ganz.
Wenn du jetzt den Betrag auf einmal zurückzahlen willst, also einen Antrag auf vorzeitige Rückzahlung stellst, greift die BEgrenzung von 10.000€ nicht, da du dann den kompletten Betrag abzüglich des Rabattes zurückzahlst.
Vielen Dank für die Antwort erstmal!
Also eigentlich habe ich schlicht dieses Zitat von der Broschüre gelesen. Habe davon auch noch nie was gehört, deswegen frage ich. Bei den 10.000 Euro spielen die Studiengebühren + Zinsen ja auf jeden Fall mit rein!
„Maximale Rückzahlungsgrenze: Bei Bezug von BAföG und Studienbeitragsdarlehen ist die Rückzahlung der Summe aus BAföG-Darlehen, Studienbeitragsdarlehen und bis dahin angefallenen Zinsen zum Zeitpunkt des Rückzahlungsbeginns begrenzt auf
- die Anzahl der Semester, für die ein Studienbeitragsdarlehen gewährt worden ist, multipliziert mit dem Betrag von 1000 Euro bzw.
- maximal 10.000 Euro“
Finde das mittlerweile eigentlich sehr klar, dass das alles zusammengerechnet wird.
Link zur Broschüre, wo ich das raus habe - zweite Seite unten rechts.
Außerdem steht da ja auch:
http://www.nrwbank.de/pdf/attachments_bildungsportal/pdf/PL_Berechnungsbeispiel_1.pdf
Also ist das mit den 8.000 Euro auf jeden Fall so !!?? - War bisher noch nicht auf die Idee gekommen auf deren Webseite zu gucken
Dann verstehe ich das mit der vorzeitigen Rückzahlung aber gar nicht - wenn ich dann tatsächlich von 16.000 Euro Schulden (oder mehr) insg. ausgehe. Dann kriege ich bei 16.000 insg. 38,5% Erlass, so dass das nur 9840 Euro wären. Dann muss ich davon nun die Hälfte zurückzahlen?! -> Hat dann diese Deckelung überhaupt einen Sinn??
MfG
tralala00
äääh,
mal noch eine Korrektur meinerseits
Das ist natürlich falsch, dass muss heissen:Und jetzt Bafög + 2800 Euro + Zinsen über 16000 Euro rauskomme muss ich nur 8000 zurückzahlen?
(Gesamtes Bafög)/2 + 2800 Euro + Zinsen über 8000 Euro - Dann muss man scheinbar nur 8000 zahlen bei 8 Sem. Studium!
MfG
So wie ich das sehe, spielt das BAföG eine Rolle für die Rückzahlung des Studienkredites. Der Studienkredit spielt aber keine Rolle für die Rückzahlung des BAföG, zumindest kann ich den Zusammenhang aus den Broschüren nicht ersehen.
Lesezeichen