Hallo zusammen!
Ich habe da meine Frage. §3 (Rückzahlungsbeginn) der Darlehensverordnung wurde aufgehoben. Allerdings irgendwo hier, auf dieser Webseite unter "BAföG" und "Rückzahlung" habe ich gelesen, dass "Die Rückzahlung beginnt mit Ablauf von fünf Jahren nach Ende der Förderungshöchstdauer in vierteljährlichen Beträgen von 315 EUR (3 x 105 EUR)." Das letzte mal habe ich das Geld vom Studentenwerk für Februar bekommen. Heißt es, dass ich mit der Rückzahlung erst im Februar 2013 anfangen soll?
Und noch eine Frage. Ich habe auch Schüler-BAföG bezogen. Nach der Schule habe ich mit meinem Studium angefangen. Soll ich auch Schüler-BAföG zurückzahlen?
Ja, deine Rückzahlung würde 2013 beginnen.
Das Schüler-BAföG ist nicht zurückzuzahlen, da es als Vollzuschuss gewährt wird, im Gegensatz dazu wird das Studenten-BAföG nur zu 50% als Zuschuss und zu 50% als Darlehen ausgegeben.
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