Hallo Zusammen,
ich habe heute meinen Bescheid in Richtung Rückzahlung des Dahrlehns erhalten.
Zu meinen Kenndaten:
Studium von 10/97 - 3/00 TU Berlin , techn. Informatik
Studium von 03/00 - 10/03 FH, techn. Informatik /Medieninformatik
Nun habe ich nach den Hochschulwechsel ja weiterhin Bafög beantragt, da ich aber nach deren Meinung einen Fachrichtungwechsel wegen Uni auf FH gemacht habe wurde mir kein Bafög mehr zugestanden.
Nun habe ich an der FH 2 Semester übersprungen gehabt und bin sogar innerhalb der vorgeschriebenen Semester dort fertig geworden.
Problem liegt nun darin, das die Förderungshöchstdauer bei 09/02 liegt, diese auch nach dem Wechsel nicht angepasst wurde und ich zwar zu den 30% der besten liege aber da erst im Okt 03 den Abschluss hatte, liege ich einen Monat über dien 12 Monaten.
Gibt es irgendeine Möglichkeit noch an einen teilerlass zu bekommen, sollte ich einspruch gegen die Festlegung von 09/02 einlegen?
Gruss
Marko
widerspruch würde ich einlegen, da du ja sagst, dass die höchstdauer nach dem wechsel nicht angepasst wurde.
zur not, wenn es dir möglich ist, würde ich versuchen, das darlehen vorzeitig zu tilgen![]()
Hi,
danke für die Antwort.
Es wird mir eine vorzeitige Tilgung in Aussicht gestellt, macht so 20% Erlass aus. Wollte eben versuchen vorzeitig zu tilgen.
Ich kenn ja nicht die Gesetzeslage, wie die Förderungshöchstdauer angepasst werden müsste, wenn überhaupt.
Nen Bekannter meinte zu mir, dass ich nur Teilerlass bekomme, wenn ich ein förderberichtiges Studium gemacht hätte. Da ich aber zu spät gewechselt habe sei es ein Studienabbruch und würde generell kein Teilerlass bekommen.
Mich stört einfach die Tatsache, dass ich nen Monat zu spät meine Prüfung hatte und somit ja ich den Antrag wegen Leistung gar nicht stellen bräuchte.
Gruss
ich denke aber auch, dass man sich zum zeitpunkt des studiums bzw. der prüfung keine gedanken macht, wie man das befög-rechtlich schnell abhandelt.
man kann ja mit der vorzeitigen rückzahlung trotzdem ein paar eurönchen sparen![]()
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