+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Rückzahlung / Fachrichtungswechsel / Teilerlass

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    21.03.2007
    Beiträge
    2

    Standard Rückzahlung / Fachrichtungswechsel / Teilerlass

    Hallo Zusammen,

    ich habe heute meinen Bescheid in Richtung Rückzahlung des Dahrlehns erhalten.

    Zu meinen Kenndaten:
    Studium von 10/97 - 3/00 TU Berlin , techn. Informatik
    Studium von 03/00 - 10/03 FH, techn. Informatik /Medieninformatik

    Nun habe ich nach den Hochschulwechsel ja weiterhin Bafög beantragt, da ich aber nach deren Meinung einen Fachrichtungwechsel wegen Uni auf FH gemacht habe wurde mir kein Bafög mehr zugestanden.

    Nun habe ich an der FH 2 Semester übersprungen gehabt und bin sogar innerhalb der vorgeschriebenen Semester dort fertig geworden.

    Problem liegt nun darin, das die Förderungshöchstdauer bei 09/02 liegt, diese auch nach dem Wechsel nicht angepasst wurde und ich zwar zu den 30% der besten liege aber da erst im Okt 03 den Abschluss hatte, liege ich einen Monat über dien 12 Monaten.

    Gibt es irgendeine Möglichkeit noch an einen teilerlass zu bekommen, sollte ich einspruch gegen die Festlegung von 09/02 einlegen?

    Gruss
    Marko

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard

    widerspruch würde ich einlegen, da du ja sagst, dass die höchstdauer nach dem wechsel nicht angepasst wurde.

    zur not, wenn es dir möglich ist, würde ich versuchen, das darlehen vorzeitig zu tilgen

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    21.03.2007
    Beiträge
    2

    Standard

    Hi,

    danke für die Antwort.

    Es wird mir eine vorzeitige Tilgung in Aussicht gestellt, macht so 20% Erlass aus. Wollte eben versuchen vorzeitig zu tilgen.

    Ich kenn ja nicht die Gesetzeslage, wie die Förderungshöchstdauer angepasst werden müsste, wenn überhaupt.

    Nen Bekannter meinte zu mir, dass ich nur Teilerlass bekomme, wenn ich ein förderberichtiges Studium gemacht hätte. Da ich aber zu spät gewechselt habe sei es ein Studienabbruch und würde generell kein Teilerlass bekommen.

    Mich stört einfach die Tatsache, dass ich nen Monat zu spät meine Prüfung hatte und somit ja ich den Antrag wegen Leistung gar nicht stellen bräuchte.

    Gruss

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard

    ich denke aber auch, dass man sich zum zeitpunkt des studiums bzw. der prüfung keine gedanken macht, wie man das befög-rechtlich schnell abhandelt.

    man kann ja mit der vorzeitigen rückzahlung trotzdem ein paar eurönchen sparen

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Rückzahlung - Teilerlass
    Von SandraSp im Forum Rückzahlung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 14.10.2011, 12:54
  2. Bafög Rückzahlung Kappung Teilerlass usw
    Von Gulaschauge im Forum Rückzahlung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 01.05.2010, 15:39
  3. Leistungsabhängiger Teilerlass
    Von Paulchen110 im Forum Rückzahlung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 10.03.2010, 16:19
  4. Rückzahlung Teilerlass besten 30% Ausland
    Von ber24 im Forum Rückzahlung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 11.02.2010, 10:22
  5. Bafög Rückzahlung teilerlass bei Elterngeld
    Von Gentile im Forum Rückzahlung
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 01.06.2007, 11:30

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein