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Thema: Privatinsolvenz und Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZUP)

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Privatinsolvenz und Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZUP)

    Hallo,

    zuerst möchte ich mich für Eure Beiträge bedanken - ist einem schon eine grosse Hilfe!
    Nun, würde ich gerne fragen, ob ich während der laufenden PI auf einen positiven Ergebnis der ZUP (Zuverlässigkeitsüberprüfung) zählen kann, das dringend erforderlich für diejenigen ist, die am Flughafen arbeiten wollen.

    für Eure Antworten danke ich im Voraus

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard AW: Privatinsolvenz und Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZUP)

    Hallo,

    solange Du auf dem Flughafen nicht in der Zentralkasse arbeiten willst oder mit Geld einnehmen beschäftigt bist, sollte das kein Problem sein.

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Privatinsolvenz und Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZUP)

    Vielen Dank für die prompte Antwort.

    Nein, ich werde nicht direkt mit Geld zu tun haben, dafür mit den Passagieren - ich werde als Flugbegleiterin arbeiten, angenommen, mit der ZUP wird es gut gehen.
    Heute morgen habe ich mit der Luftverkehrsbehörde in Frankfurt telefoniert und wurde mir gesagt, das meine Chancen 50: 50 sind, soll aber trotzdem beantragen, weil es von "Fall zu Fall unterschiedlich ist! "
    Nun erlaube ich mir die Aussage eines Rechtsanwalts hinzufügen:
    "...Die große rechtliche Schwierigkeit liegt nun darin, dass es keine gesetzlichen Regeln darüber gibt, bei welcher Straftat und ab welcher Strafe man unzuverlässig ist.

    D.h., es gibt kein Gesetz, keine Verordnung, keinen Katalog und auch keine Tabelle, in dem bzw. in der geschrieben steht, welche (Vor-) Strafen zur Unzuverlässigkeit führen!
    So gibt es leider auch Betroffene, die eine Vorstrafe haben oder sogar laufende oder eingestellte Ermittlungsverfahren oder sonstige Umstände, die den Luftsicherheitsbehörden nicht gefallen, z.B. eine unbezahlte Rechnung. Nach Ansicht einer Behörde in den neuen Bundesländern kann eine unbezahlte Rechnung in Höhe von ein paar Euro bereits als Kriterium der Unzuverlässigkeit gelten."

    Ist doch ein Witz oder?

    Ich möchte ordnugsgemäss eine Tätigkeit ausüben, damit ich auch unter anderem ein Teil meiner Schulden an die Gläubiger abführen kann und unter Umständen wird es mir sogar verweigert!:

    Vielen Dank trotzdem für die positive Antwort Ihrerseits
    Ich hoffe trotzdem, dass es positiv entschieden wird.

    Grüsse

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