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Thema: PI-werden Unkosten berücksichtet?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard PI-werden Unkosten berücksichtet?

    bin im Moment noch bei ALG II, aber ev. neuer Job in Aussicht. Allerdings 50 km. weit weg. Werden diese Unkosten berücksichtigt bei der Errechnung meines Pfändbaren Nettolohns?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard AW: PI-werden Unkosten berücksichtet?

    Hallo lalocca,

    hierzu gibt es eine Regelung in der ZPO, im § 850f "Änderung des unpfändbaren Betrages", siehe:


    (1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn

    a) der Schuldner nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenzen entsprechend der Anlage zu diesem Gesetz (zu § 850c) der notwendige Lebensunterhalt im Sinne des Dritten und Elften Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für sich und für die Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat, nicht gedeckt ist,

    b) besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen oder beruflichen Gründen oder

    c) der besondere Umfang der gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners, insbesondere die Zahl der Unterhaltsberechtigten, dies erfordern

    und überwiegende Belange des Gläubigers nicht entgegenstehen.
    Allerdings weiß ich nicht, ob hier 50km ausreichen würden, um den pfändungsfreien Betrag anzuheben, da ja schon Im pfändungsfreibetrag solche Ausgaben berücksichtigt sein könnten.

    LG

    Tinchen

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