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Thema: INSO und Einkommensteuer

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Frage INSO und Einkommensteuer

    Hallo,ich brauche ein bisschen Hilfe.
    Ich bin seit 02.12.10 in der INSO,mein Mann ist selbstständig. Nun muss er für 2010 die Einkommensteuererklärung machen.Da wir zusammenveranlagt sind, weiß ich nicht wie sich die Sache nun verhält.Sollte er zu viel() an Steuern gezahlt haben,kann das Finanzamt das Geld wegen meiner INSO einkassieren?

    Danke schon mal in vorraus für eure Hilfe

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard AW: INSO und Einkommensteuer

    Hallo cake,

    hierzu habe ich ein Urteil des BFH vom 30.09.2008 gefunden (Az.: VII R 18/08).

    Nach diesem Urteil wird die Steuererstattung zur Hälfte auf den Ehegatten angerechnet, wenn bei den Vorauszahlungen nicht ausdrücklich abgemacht wurde, dass die Steuer nur für den Leistenden (in diesem Fall dein Ehemann) gezahlt wird.

    Ist also eine solche Vereinbarung bei der Vorauszahlung mit dem Finanzamt nicht getroffen worden, würden 50% der Einkommensteuererstattung auf deine Schulden angerechnet.

    LG

    Tinchen

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: INSO und Einkommensteuer

    Danke schön!

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