Hallo,
da ich leider nichts zu diesem Thema fand stelle ich hier meine Frage.Zuvor kurz mein Ablauf:
10.06.2004 Vergleichsangebot für Ausserger.Schuldenregulierungsverf.
05.07.2004 Antrag auf Eröffnung des Privat- Insolvenzverf.
09.07.2004 Eröffnung des Privat-Insolvenzverfahrens
22.06.2006 durch Beschluss vom 20.06.2006 ist die Restschuldbefreiung angekündigt worden/Treuhändler bestimmt
09.07.2010 Ablauf der Wohlverhaltenszeit
Leider wurde die Akte beim Insolvenzgericht erst für die Wiedervorlage auf Jul 2012 gelegt auf meine Nachfrage zur Insolvenzlage Anfang Aug 2010 wurde der Fehler bemerkt..
09.08.2010 Bekanntgabe über das Ende der Wohlverhaltenszeit
und gelegenheit zur Stellungsnahme der Insolvenzgläubiger bis 09.09.2010
Die heutige (04.10.) Nachfrage beim Insolvenz.-Gericht ergab das der Wiedervorlagetermin für den 15.10.2010 geplant ist.
Es handelt sich hierbei um den Standort Hamburg
Nun meine Frage:
Ist dieser Zeitraum "normal" ?? Darf weiter gepfändet, bzw alles an den Treuhänder abgeführt werden ?
Ich hoffte das mit Ende der Wohlverhaltensphase (09.07.2010) auch die Pfändungen "endlich" enden aber es wird weiter gepfändet bis die Restschuldbefreiung vorliegt.
Kann mir hierzu jemand etwas sagen bzw hat jemand auch diese Erfahrung gemacht ??
Vielen Dank schon mal...
Tamara
Hallo,
das Ende der Wohlverhaltensphase ist NICHT identisch mit dem Ende des Verfahrens. Insofern werden tatsächlich weiter auch nach dem Ende Der WVP die Gläubiger bedient, bis das Gericht das förmliche Ende des Verfahrens erklärt. Der Zeitraum zwischen der WVP und der PI ist die Zeit für den Insolvenzverwalter, der seine Schlußabrechnungen für das Gericht fertig machen muß. Je nach Arbeitsaufwand und Auslastung des Verwalters kann hier so einige Zeit vergehen.
Gruß!
Hallo Hoppel,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann scheint ja tatsächlich alles seinen geregelten Gang zu gehen und ich fasse mich weiter in Geduld, aber zum Glück ist eine Ende wohl absehbar...
Danke nochmals !
Tamara
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