Hallo,
ich habe einer Frau Geld geliehen. Nun ging sie in Privatinsolvenz... Jetzt habe ich erfahren, dass sie zu ihren Auto (Wert ca. 5.000 €) ein Motorrad (Wert ca. 2.000 €) gekauft hat.
Darf sie das Auto und Motorrad fahren und die Gläubiger sehen ihr Geld nicht mehr?
Hallo,
in der PI wird sie Fahrzeuge nur dann weiter behalten können, wenn sie nachweisen kann, daß das Fahrzeug unabweisbar für die Erwerbstätigkeit ist. Das ist dann der Fall, wenn jemand z.B. im ländlichen Raum wohnt und ohne Fahrzeug nicht die Arbeitsstelle erreichen kann.
Der Besitz von zwei Fahrzeugen ist dementsprechend kaum haltbar und der Insolvenzverwalter wird im Normalfall auf den Verkauf eines der Fahrzeuge bestehen.
Gruß!
Hallo,
an das Insolvenzgericht.
Gruß!
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