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Thema: Ist eine Rückzahlungsvereinbarung (Ratenzahlung) für den Gläubiger rechtlich bindend?

  1. #1
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    Standard Ist eine Rückzahlungsvereinbarung (Ratenzahlung) für den Gläubiger rechtlich bindend?

    Vor einigen Jahren hatte ich ein Geschäft in Deutschland, bei dessen Schließung einige Verbindlichkeiten für Waren an einen Liferanten (GmbH) verblieben sind. Zwischenzeitlich lebe ich in einem europäischen MItgliedsland in dem ich als Geschäftsführer einer GmbH für die dortigen Verhältnisse gut Verdiene; jedoch sehr weit unterhalb der pfändbaren Grenze. Dennoch habe ich zwischenzeitlich alle Schulden getilgt, bis auf o.g. Forderung. Hier war es nicht möglich einen Vergleich zu erzielen.

    Ich möchte nun eine Rückzahlungsvereinbarung anbieten und einen Zinsverzicht vereinbaren. In diesem Land werde ich wohl niemals über die Pfändbare Grenze verdienen. Jedoch kann ich heute noch nicht sagen wohin mich Weg in Zukunft führen wird; evtl. einmal wieder zurück nach Deutschland.

    Meine Frage ist: Wenn eine Vereinbarung über die Rückzahlung getroffen wurde, kann der Gläubiger diese Vereinbarung dann (z.B. wenn ich wieder über ein höheres Einkommen verfüge oder überhalb der Pfändungsgrenze verdiene) kündigen und eine höhere Rate oder die Rückzahlung der Gesamtschuld verlangen?

    Wenn die Raten pünktlich bezahlt werden, kann der Gläubiger dann Vollstreckungsmaßnahmen durchführen lassen?

    Wo kann ich die hierfür anzuwendenden rechtlichen Grundlagen und dazugehörige Rechtssprechung (evtl. auch einen Mustervertrag) finden?

    Vielen Dank für Eure Tips. Lg

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Ich denke, hier müsste ein Fachman ran. Soweit ich weiß, könnte es auch sein, dass nicht die deutsche Pfändungsgrenze maßgeblich ist sondern die des Landes, in dem du dich aufhältst, es ist also ein wenig komplizierter (zumindest glaube ich das). Wenn eine Vereinbarung getroffen wurde und alle Raten pünktlich gezahlt werden, dann sehe ich keine Veranlassung und auch keine rechtliche Handhabe für den Gläubiger zu vollstrecken...schließlich wurde ja eine Vereinbarung getroffen.

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