Hallo,
ich habe ein paar Fragen, für dich ich noch keine Antworten gefunden habe:
Ich lebe mit meiner Frau (verheiratet) und 2 Kindern zusammen.
Das erste Kind ist 5 Jahre alt, wobei ich nicht der Vater bin.
Das zweite Kind ist 9 Monate alt, wobei ich der leibliche Vater bin.
Wenn ich nun Privatinsolvenz anmelde, muss ich dann in der Pfändungstabelle bei der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen bei 3 oder bei 4 schauen? Denn das erste Kind ist ja nicht mein eigenes, jedoch komme ich für seinen Unterhalt auf, weil sein Vater als Hartz 4 Empfänger keinen Unterhalt zahlt.
Soweit ich weiss wird im Schuldenbereinigungsplan den Gläubigern ein gewisser Betrag zur Tilgung angeboten. Was ist jedoch, wenn kein Geld hierfür vorhanden ist? Kann dann auch eine Befreiung der Schulden beantragt werden?
Vielen Dank schon mal für die Anworten
Wenn du für das Kind aufkommst, bedeutet das nicht, dass du auch unterhaltspflichtig bist. Es zählen nur die Personen, denen gegenüber auch eine Unterhaltspflicht besteht. So lange das Kind von dir beispielsweise nicht adoptiert wird, ist es keine unterhaltspflichtiges Kind.
Der Schuldenbereinigungsplan kommt vor der Privatinsolvenz. Wenn kein Geld vorhanden ist, wird gar nicht erst ein Schuldenbereinigungsplan erstellt, es geht direkt in die Privatinsolvenz. Der Sinn eines Schuldenbereinigungsplans ist es, die Privatinsolvenz abzuwenden, was natürlich nicht funktioniert, wenn nichts da ist, um den Gläubigern ein Angebot zu machen.
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