Hallo!
Ich habe gestern durch Zufall erfahren das mein Ex-Mann seit januar 2009 private Insolvenz beantragt hat. Und das nur weil Bekannte wegen Schulden die mein Ex-Mann bei denen hatte geklagt haben.
Ich habe mit meinen Ex-Mann ein gemeinsames Kind. Für sein Kind hat er noch nie Unterhalt bezahlt. Obwohl er arbeiten gegangen ist und immer noch geht. Unser Kind bekommt Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Und das nun schon seit 5 Jahren. Ich habe meinen Ex-Mann bei der Polizei angezeigt weil er kein Unterhalt bezahlt.
Und nun meine Frage:
Wenn er private Insolvenz beantragt hat hätte ich dann nicht die erste sein müssen die darüber bescheid wissen müssen? Und das Jugendamt hätte doch auch bescheid bekommen müssen denn er hat ja auch Schulden beim Jugendamt wegen dem Unterhaltsvorschuss oder?
Ist da was faul???
1. meines Wissens nach gibt es vom Jugendamt nur Unterhaltsvorschuss für längstens 2 Jahre und bis zu einem Alter des Kindes von 12 Jahren
2. Du hättest über die PI Deines Ex nur informiert werden müssen, wenn Du auch als Gläubiger agierst
3. wenn er das Jugendamt nicht im Insolvenzantrag als Gläubiger angegeben hat, kann es sein das das untergeht - es sei denn die Maschinerie der Behörden kommt in Gang (hier das für die PI zuständige Insolvenzgericht) man weiß ja nicht wie die alle zusammenarbeiten und ob solche Sachen vielleicht schon automatisch abgefragt werden)
4. ich an Deiner Stelle würde für meine Kinder die Unterhaltszahlungen im Insolvenzverfahren Deines Ex geltend machen und ihn auch weiterhin zur Zahlung des Unterhalts schriftlich auffordern, denn wenn er seiner Unterhaltspflicht während des Insolvenzverfahrens oder auch während der Wohlverhaltensperiode nach nachkommt, baut er neue Schulden auf und somit kann seine ganze PI platzen!!!
Sorry, soll natürlich im letzten Punkt heißen:
während der Wohlverhaltensperiode >>>nicht<<< nachkommt
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