Hallo!
Ich wüsste gerne ob uns jemand weiterhelfen könnte.
Ich und mein Schatz sind ein glückliches Paar, jedoch liegt ein Schatten über uns. Er ist durch seine Exfreundin finanziell geschröpft worden und hat schon eine Kontopfändung laufen und muss noch eine Privatinsolvenz anmelden. Er bezieht zur Zeit auch Harz 4 und ist bemüht eine Umschulung zu machen, da er aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.Ich stehe auch vor der Scheidung, bin aber mit meinem EXmann soweit im guten Auseinander gegangen. Mein Sohn lebt bei Ihm und meine Tochter bei mir. Noch wohnen mein Freund und ich nicht zusammen, da er mich nicht in das finanzielle mit herein ziehen möchte. Dadurch meine Tochter behindert ist und ich auch nicht so viel arbeiten kann und noch unterhalt für meinen Sohn zahlen muss, sieht es bei mir finanziell auch nicht so rosig aus.
Nun wird mein Schatz bald 40 und wir sind am überlegen, wie wir das machen, wenn wir zusammen ziehen und er wünscht sich gerne noch Nachwuchs, weil er noch keine Kinder hat. Er ist aber auch so vernünftig und sagt sich, wenn es nicht geht, verzichtet er drauf. Ich würde ihm aber gerne diesen Wunsch erfüllen. Wir möchten aber beide wiederum das finanzielle trennen auch wenn wir zusammen wohnen. Wie geht das am besten und kann uns einer mit Rat und Tat zur Seite stehen, da wir kein Geld für einen Anwalt oder eine Rechtsauskunft haben.
Vielen Dank danihansi
Geändert von Pikary (01.07.2010 um 03:55 Uhr)
Hallo
also wenn ihr ein Paar seid und auch noch ein gemeinsames Kind plant dann könnt ihr dem Amt gegenüber nicht das finanzielle trennen. Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft und müsst Euch auch als solche rechnen lassen. Seine Schulden von früher haben mit Dir so oder so nichts zu tun. Das bleibt auch beim Zusammenziehen sein Bier und da kann keiner Dich mit zur Zahlung verpflichten
Gruss Andy
Seine Schulden sind seine Schulden. Aber ihr rechnet ja mit dem gemeinsamen Einkommen. Insoweit bist du auch betroffen, auch wenn dir nichts gepfändet wird. Schafft euch für Notfälle oder um die regulären Konten sauber zu halten, ein virtuelles Konto an. Das ist nicht pfändbar.
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