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Thema: Gerichtskosten nach der Insolvenz

  1. #1
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    Ausrufezeichen Gerichtskosten nach der Insolvenz

    Ich bin nun seid 2 Jahren in der Wohlverhaltensphase. Habe einen 400€ Job und bin verheiratet und Mutter von 2 Kindern. Mir wirds also nichts gepfändet. Das Problem ist das wenn nichts gepfändet wird, auch die Gerichtskosten ( gestundet) nicht weniger werden die nach Ablauf der 6 Jahre anfallen.
    Ich habe nur einen Gläubiger und die Schulden ( 10T€) stammen aus meiner ersten Ehe. Auch mein Ex ist in der PI und unter der Pfändungsgrenze.
    Ich habe schon hin und wieder mal freiwillig kleinere Beträge auf mein Konto bei der Treuhänderin überwiesen um nicht auf einmal vor einem neuen Berg Schulden zu stehen. Aber das ist vermutlich nur ein Tropfen auf den heissen Stein.
    Ich weiss das ich froh sein könnte das ich nun schon soweit mit meiner Inso bin aber der Gedanke das ich in ein paar Jahren wieder Schulden habe, bereiten mir heute schon wieder schlaflose Nächte.
    Hat irgendjemand damit Erfahrungen? Wie verhällt sich das mit den Gerichtskosten? Kann man das dann in kleinen Raten zahlen? Wird es erlassen?
    Von der Treuhänderin erwarte ich nun die Tage auch die jährliche Rechnung ( habe im letzten Jahr keine bekommen). Das tut mir nun gerade vor Weihnachten besonders weh, denn dann bleiben nur noch 260€ zum Leben. Ich stehe schon jeden Tag zitternd vor dem Briefkasten. Mein Mann ist Selbstständig und hat nun im Winter sehr schlechten Umsatz:-(

    Über ein paar Tips oder Erfahrungen würde ich mich sehr sehr freuen:-)
    Sarahmaus

  2. #2
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    Weiss niemand dazu etwas ?

  3. #3
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    Hallo,

    sorry, übersehen.

    Die Gerichtskosten kannst Du nach Abschluß des Verfahrens in angemessenen Raten abzahlen, das ist kein Prüblem. Du mußt dann halt nur einen entsprechenden Antrag stellen.

    Gruß!

  4. #4
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    oh, danke
    und die Kosten für den Treuhänder der mir vom Gericht zugewiesen wurde? Von ihr hab ich nie eine Rechung bekommen, oder ist das auch unter der Stundung?



    Danke für die Antwort

  5. #5
    Super-Moderator
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    Hallo,

    nein, diese Kosten werden nicht gestundet und müssen fristgerecht gezahlt werden.

    Gruß!

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