+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Finanzielle Hilfe trotz Privatinsolvenz

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    19.06.2009
    Beiträge
    2

    Ausrufezeichen Finanzielle Hilfe trotz Privatinsolvenz

    Hallo zusammen.
    Bräuchte dringend Eure Hilfe.
    Erstmal zu uns.

    Ich bin Beamter auf Lebenszeit, 29 Jahre, geschieden, erste unterhaltspflichtige Person ist mein Kind welches bei der Kindesmutter lebt, zweite unterhaltspflichtige Person die Kindesmutter.
    Ich bin in Betreuung bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht der gerade dabei ist ein Insoverfahren für mich auf den Weg zu bringen.

    Meine Lebensgefährtin mit der ich auch, zusammen mit ihrem 4 jährigen Sohn wohne, ist getrenntlebend, 26 Jahre und ist teilzeitbeschäftigt.

    Ich habe Bezüge iHv mtl. ca. 1800€ netto.
    Davon werden ca. 700€ an Abtretungen ( Unterhalt an o.g. Personen ) gezahlt, sodass mir noch ca. 1100€ mtl. verbleiben. Davon gehen noch die private Krankenversicherung etc. ab.

    Meine Freundin hat mtl. ca. 500€ netto, zzgl. Kindesunterhalt iHv 230€ sowie 164€ Kindergeld.

    SO, NUN UNSER PROBLEM
    --------------------------------

    Wenn alle Kosten im Monat bezahlt sind, Miete, Nebenkosten, Kindergarten, private Krankenversicherung, Auto, Versicherungen etc. haben wir mit 3 Personen nurnoch ca. 500€ zum leben. Für Essen, Kleidung, Freizeit usw.
    Jetzt mußten wir erfahren, daß der Kindesvater arbeitslos geworden ist. Somit fehlt uns ab nächsten Monat der Kindesunterhalt.
    Wir wissen einfach nicht wie wir über die Runden kommen sollen.
    Auch Versicherungen sind nur auf das Nötigste ausgelegt.

    Meine Frage. Steht uns vielleicht noch irgendeine finanzielle Hilfe (Staat etc) zur Verfügung? Unterhaltsvorschuß werden wir in Kürze beantragen.


    Wir sind für jede Hilfe echt dankbar, denn nochmehr können wir einfach nicht einsparen.


    Vielen Dank.

    DieBonner

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
    Registriert seit
    05.02.2009
    Ort
    Coburg
    Beiträge
    505

    Standard

    Wohngeld würde vielleicht in Frage kommen. Für deine Lebensgefährtin mit dem Kind Hartz IV bzw. Sozialgeld nur für das Kind.

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    19.06.2009
    Beiträge
    2

    Standard

    Danke für Deine Antwort.
    Über Wohngeld haben wir auch schon nachgedacht.
    Aber warum HartzIV für meine Freundin?Sie hat doch einen Job.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
    Registriert seit
    05.02.2009
    Ort
    Coburg
    Beiträge
    505

    Standard

    Zitat Zitat von DieBonner Beitrag anzeigen
    Aber warum HartzIV für meine Freundin?Sie hat doch einen Job.
    Es ging mir eher um das Kind. Hierfür kann Sozialgeld beantragt werden, wenn das Einkommen deiner Freundin nicht ausreicht.

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Hilfe! In der Ausbildung - wohnungssuchend Finanzielle Unterstützung?
    Von Sina910 im Forum Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 20.07.2010, 11:33
  2. Unterhaltszahlung trotz Privatinsolvenz
    Von michelsens im Forum Kindergeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 25.02.2010, 22:25
  3. Insolvenz und finanzielle Hilfe für Studium
    Von colonia1 im Forum Sonstige Förderung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 21.02.2010, 13:05
  4. Betrifft:Finanzielle Hilfe
    Von Struppistern im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 18.08.2008, 18:52
  5. Mahnbescheid trotz Privatinsolvenz
    Von HReitz1266 im Forum Privatinsolvenz
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 28.06.2008, 18:31

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein