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Thema: Privatinsolvenz und 400€ Job - Ermittlung des Pfändungsbetrages

  1. #1
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    Standard Privatinsolvenz und 400€ Job - Ermittlung des Pfändungsbetrages

    Hallo,

    ich informiere mich gerade über die möglichkeit in die Privatinsolvenz zu gehn. Meine Frage die leider noch nicht bewantwortet werden konnte ist ob wenn ich einen 400€ Job mit ständig wechselndem Einkommen und eine Vollzeitbeschäftigung habe ob dann beide Gehälter gepfändet werden oder nur das Gehalt aus der hauptberuflichen Tätigkeit. Oder werden beide Gehälter zusammen gerechnet und dann hierraus der Pfändbarebetrag genommen?
    Wäre toll wenn ihr meine Frage beantworten könntet.
    Danke im Vorraus

    Keepsmiling

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Die Pfändungstabelle richtet sich ja nicht nach jedem deiner Einkommen sondern nach deinem Gesamteinkommen, sonst wäre es ja auch unlogisch

    Also wird dein Gesamteinkommen berücksichtigt und dagegen die Pfändungstabelle betrachtet. Der Pfändungsbetrag erhöhnt sich analog der Erhöhung deines Einkommens.

  3. #3
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    Das des sonst net logisch wäre ist mir schon klar nur frag ich wie sinnvoll es dann ist nen 400 euro job zu haben weil der verwaltungsaufwand ja doch sehr enorm ist... Oder?

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    Wieso soll der Verwaltungsaufwand hoch sein? Der Arbeitgeber regelt doch alles mit der Bundesknappschaft. Dann wird der Lohn ausgezahlt und um den Rest kümmert sich der Verwalter. Wenn du also die Gelegenheit hast, dann solltest du den Job annehmen.

  5. #5
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    Habe schon einen bin aber noch nicht in der Privatinsolvenz... Also gut dann werd ich das wohl machen müssen. Danke

  6. #6
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    Hallo,

    ich noch mal... Habe mich nun gegen eine PI entschieden und versuche meine Schulden so abzubezahlen. Ich habe nun eine Kontopfändung. Meine Frage ist nun ob ich wenn ich nen 400Euro Job annehme der nicht auf meiner Lohnsteuerkarte erscheint. Kann dieses Geld auch gepfändet werden? Wenn ja wir wird dies berechnet? Muss mein eventueller Arbeitgeber jeden Monat einen neuen Betrag errechnen und diesen an meinen Gläubiger auszahlen?

    LG
    Christina

  7. #7
    Administrator Avatar von Pikary
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    Ja, dieses Geld kann auch gepfändet werden, schließlich ist es Einkommen. Wie Du selbst sagt, hast Du eine Kontopfändung (also keine Gehaltspfändung). In diesem Fall wird die Kontopfändung ausgeweitet, um den Betrag, der den Pfändungsfreibetrag übersteigt. Der Arbeitgeber, bei dem Du den Minijob hast, wird dann damit erstmal nichts zu tun haben.

  8. #8
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    Achso da gibts wohl nen unterschied zwischen Kontopfändung und gehaltspfändung? Also ich komm an mein Geld so ran... Es wird nur mein Gehalt welches ich bei meinem Arbeitgeber erhalte gepfändet.

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