Hallo!
Denke seit Monaten über das Thema Privatinsolvenz nach und obwohl mir die Schuldnerberatung dazu geraten hat, kann ich mich nicht dazu entscheiden. Es kommen immer wieder neue Fragen hoch, man hört immer wieder neue "Schauergeschichten" ect. Wenn Thema Insolvenz angestrebt wird, heißt das doch auch, dass der GV ins Haus kommt um zu checken, ob es was zu pfänden gibt. Wie sieht es da mit den Sachen,evtl. auch Wertsachen aus, welche meiner Tochter (ist aller 14.Tage übers WE bei mir) und meiner Partnerin gehören aus, können diese vom GV gepfändet werden, wie muß der Nachweiß erfolgen??? Hab da jetzt nen Bericht im Fernsehen gesehen und dort wurde ja alles mitgenommen,was ein paarEuros gebracht hat
Hallo Motter,
also, es können nur deine Sachen gepfändet werden, wenn der Gerichtsvollzieher von deinen Gläubigern geschickt wurde. Der Nachweis erfolgt am besten über aussagekräftige Belege oder zumindest plausible Erklärungen, die den Gerichtsvollzieher überzeugen.
Wenn du (bzw. der Schuldnerberater) aber Privatinsolvenz beantragt, sind alle angemeldeten Forderungen der Gläubiger in der Insolvenz. Wegen dieser Forderungen kommt der Gerichtsvollzieher also nicht, wenn die Gläubiger ihre Ansprüche angemeldet haben. Neugläubiger, die nach der Eröffnung ihre Forderung anmelden (die später eingetroffen ist) können zwar pfänden lassen, jedoch erst nach der Wohlverhaltensperiode.
Wenn es um die Pfändung von Einkommen geht, dann gilt die Pfändungstabelle: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/rec...gstabelle.html
Während der Insolvenz darf aber nicht aus dem Einkommen gepfändet werden, da der pfändbare Teil vom Insolvenzverwalter verwaltet und an die Gläubiger verteilt wird.
Klausi
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten
Hallo Klausi!
Erst mal nen Danke für Deine Mühe. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, kommt bei Beantragung der privaten Insolvenz, kein GV ins Haus???
Grüße Motter
Ja, so ist es. Da der Insolvenzverwalter den "Job" des GV macht und als Gesamtvollstrecker tätig ist.
Klausi
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten
Das Pfänden deiner Sachen wäre ja noch ok (vielleicht), das deiner Tochter und deiner Lebensgefährtin geht tatsächlich nicht. Achte darauf, was der GV aufschreibt. Er kommt nicht mehr, wenn die Privatinsolvenz durch ist.![]()
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