Hallo,
kann mir jemand die Regelung zur möglichen Stundung des Meister-Bafögs eventuell etwas verständlicher erläutern.
Bei uns herrscht folgende Situation:
- meine Frau hat Meister-Bafög erhalten
- kurz vor dem Abschluss der Meisterausbildung hatte Sie einen schweren Verkehrsunfall
- sie bekommt seit dem volle Erwerbsminderungsrente (immer befristet 2Jahre), ist erwerbsunfähig (wahrscheinlich für immer)
- ich bin voll berufstätig
- wir haben eine 7jährige Tochter und einen 3 Monate alten Sohn
Sind die Voraussetzungen für eine Stundung oder sogar für einen vollständigen Erlass gegeben?
Danke
Geändert von Sven71 (27.06.2008 um 09:05 Uhr)
da würde ich direkt beim zuständigen amt nachfragen. euer fall ist sehr speziell.
Lesezeichen