Hallo,
anders als bei dem BafÖg ist der zeitgleiche Bezug von Meister- BaföG und ALG II möglich, wobei bei dem ALG II der Unterhaltsanteil als Einkommen berechnet wird. Insofern ist auch der Nebenverdienst nach den normalen Regeln des ALG II anzurechnen.
Allerdings stellt sich die Frage, warum Du mit Bezug vom Meister-BaföG und evtl. einem Nebenjob noch auf ALG II angewiesen sein solltest. Sofern Du alleinstehend bist, sehe ich kein Indiz für Leistungen vom Jobcenter.
Gruß!


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